Die Wa hrheit über die Buchdruckerlöhne!
Einer dpa-Meldung des„Gießener Anzeigers“ vom 6. 12. 1952 zufolge haben die beiden Organisationen der Zeitungsverleger erklärt, daß der bisher geltende Lohntarif den Arbeit- nehmern des Graphischen Gewerbes ein Lohnniveau gewährleiste, das in den Spitzen bis zu 1050,— DM brutto monatlich betrage und dem Großteil dieser Arbeitnehmerschaft höhere Einkünfte als allen anderen Arbeitnehmerkreisen bringe.
Wir stellen dazu fest:
Der Tariflohn der graphischen Facharbeiter beträgt in Gießen(Ortsklasse 2) für die Handsetzer 1,59 DM, für Maschinensetzer 1,89 und in Grünberg, Hungen usw.(Orts- klasse 3) für Handsetzer 1.49. Zu diesen Tariflöhnen arbeitet der weitaus größte Teil aller Arbeitnehmer im Buchdruckgewerbe, also alle Setzer, Drucker usw. in Akzidenz- und Werkdruckereien bei regelmäßiger 48stündiger Arbeitszeit in Tagesschicht und ohne Zu- schläge irgendwelcher Art.
Wie kommen nun die angeblichen„Spitzenlöhne“ von Einzelnen zustande?
„Spitzenlöhne“ werden nur in Zeitungsbetrieben erzielt, die aber nur einen kleinen Pro- zentsatz unseres Gewerbes ausmachen. Wer frühmorgens die oft noch druckfeuchte Zei- tung in Gie Hand nimmt, denkt zumeist nicht daran, daß Nacht für Nacht, sonn- und feiertags, der Buchdrucker im Zeitungsbetrieb an der Arbeit steht. Jeden Abend seiner Familie fern, und sonntagnachmittags, wenn andere Leute spazierengehen, wieder unter- wegs zur Arbeitsstätte, damit montags zur gewohnten Stunde die Zeitung erscheint, ist der Buchdrucker ein gehetzter und geplagter Zeitgenosse. Für den Verzicht auf ein normales Familienleben und für die gesundheitsschädigende Nachtarbeit werden entsprechende Lohn- zuschläge gezahlt. Diese Regelung ist gerecht. Wenn zu diesen Aufschlägen nun noch in einzelnen Fällen Zuschläge für die von den Unternehmern geforderten Uberstunden kom- men, so kann der Lohn eine beachtliche Höhe erreichen. Das sind jedoch sehr seltene Ausnahmen. In der Regel ist es so, daß noch nicht einmal drei zum Tariflohn arbeitende Buchdrucker zusammen den oben angegebenen Lohn erhalten.
Trotz all dieser Sonderzuschläge muß von den Unternehmern des Druckereigewerbes dabei noch erheblich verdient werden, sonst würden sie nicht die Nacht- und Sonn- und Feiertags- arbeit sowie Oberstunden von ihren Arbeitern verlangen.
Warum Buchelruckersteik: 2
Bekanntlich hatte die Industriegewerkschaft„Druck und Papier“ eine Lohnerhöhung von 10 Pfennig pro Stunde auf den Tariflohn gefordert, sowie eine Erhöhung des Fachhilfsarbeiterlohnes von bisher 80 auf 85 Prozent des Facharbeiter- Ecklohnes und eine Herabsetzung der Ortsklassen von 4 auf 2, um der allgemeinen Teuerung in Stadt und Land gerecht zu werden. Das war eine maßvolle Forderung, wenn man feststellt, wie seit dem Währungsstichtag die Preise den Löhnen davongelaufen sind. Aber diese Forderung wurde von den Unternehmern rundweg abgelehnt. Ein Schiedsspruch des Schlichters bewilligte eine Lohnerhöhung von 4 Pf. Daraufhin erfolgte eine Urabstimmung in allen Betrieben, in der über 80 Prozent aller Arbeitnehmer des Graphischen Gewerbes den Schiedsspruch ablehnten und Kampfmaßnahmen zur Er- ringung der Lohnforderungen verlangten.
Es ist durch einwandfreie Statistiken erwiesen, daß Gesamtumsatz und Unternehmergewinn s seit 1949 auch in der Graphi- schen Industrie beachtlich gestiegen sind— der Lohnanteil dagegen prozentual gefallen ist. Darum ist unsere Forderung nach einem größeren Anteil am Sozialprodukt für jedermann einleuchtend und durchaus gerecht.
... und nun, lieber Leser— urteile selbst!
Wir überlassen es dem gesunden Urteilsvermögen der Allgemeinheit, festzustellen, wer die Wahrheit vertritt, der um seinen gerechten Lohn kämpfende Arbeitnehmer, oder eine Unternehmerschaft, die zwar für die Leser das Recht auf„freie Informationen“ durch die Presse fordert, selbst aber mit entstellenden Meldungen den Wert solcher „Informationen“ mindert und dadurch unnötigerweise ihre Zeitungen in Verruf bringt.
industriegewerkschoff Druck und Papier, Bezirk Gießen. Der Vorstand, i. A. Otto Schleenbecker.


