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Gesuch der städtischen Arbeiter um Einführung einer allgemeinen Arbeitsordnung / an wohllöbliche Großh. Bürgermeisterei und verehrl. Stadtverordneten-Versammlung der Stadt Gießen ; der Arbeiterausschuss: Wilhelm Seipp, Wilhelm Brück, Christoph Bellof, Wilhelm Jost, Theodor Löber, Wilhelm Keiner, Friedrich Schupp, Karl Naker, Balthasar Erb, Christian Balser, Peter Margolf
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mehr zum Lebensunterhalt ausreichend zu bezeichnen ſind. Die durch erwähnte Umwälzung hervorgerufene enorme Preisſteigerung ſämtlicher Bedarfsartikel, welche nach amtlichen Zuſammenſtellungen bis zu 20 Prozent beträgt, iſt ja eine ſo allſeitig anerkannte Tatſache, daß es ſich wohl erübrigt, näher darauf einzugehen.

Während derſelben Zeit hat aber die geſamte Induſtrie einen ziemlich guten Aufſchwung erfahren, der es ermöglichte, daß auch die Löhne der Arbeiter in der Privatinduſtrie derartig aufgebeſſert werden konnten, wodurch dieſe in die Lage verſetzt wurden, die durch die Teuerung entſtandenen Mehrausgaben wenigſtens zum Teil wieder decken zu können.

An den Löhnen der ſtädtiſchen Arbeiter iſt aber dieſe Entwicklung faſt unberührt vorübergegangen, da auch die 1907 erfolgte minimale Aufbeſſerung bei weitem nicht den vorherrſchenden Bedürfniſſen entſprach. Es dürfte daher auch keinem Zweifel unterliegen, daß in der Zeit, wo alle Berufsſtände nach Hebung ihrer Lage ſtreben, in der ſozialen Lage der ſtädtiſchen Arbeit nicht nur keine Verbeſſerung, ſondern eine Verſchlechterung eingetreten iſt. Das iſt aber ein Zuſtand, der für die Arbeiter ſelbſt, ſowie deren Familien, von großer nachteiliger Wirkung iſt und auch nicht ohne Einfluß auf die Geſundheit und Leiſtungsfähigkeit der einzelnen bleiben kann.

Es wäre daher kurzſichtig, ſowie ſozialpolitiſch rückſtändig, wenn eine Stadtverwaltung die Rentabilität ihrer Betriebe auf niedrige Löhne ſtützen wollte; denn in der Regel ſind gerade die Betriebe am leiſtungsfähigſten, welche die höchſten Löhne zahlen und ſo auch die tüchtigſten und geſündeſten Arbeiter haben. Zweifellos ſpornt auch eine Entlohnung, die den Arbeitern ein auskömmliches Daſein ſichert, dieſelben zur pflichtgetreuen Erfüllung ihrer Verrichtungen an, wohingegen ein ſchlecht ernährter, ſtets nur um die nackte Eriſtenz kämpfender Arbeiter an geiſtiger Friſche und Leiſtungsfähigkeit den anderen nachſtehen wird. Es muß daher als eine ſoziale Pflicht der Stadt⸗ verwaltung betrachtet werden, daß ſie ihren, in treuer Pflichterfüllung für das Allgemeinwohl tätigen Arbeitern einen Lohn gibt, womit dieſe die vorherr⸗ ſchenden Bedürfniſſe zu dicken imſtande ſind.

Hervorzuheben iſt weiter noch, daß die ſtädtiſchen Arbeiter durchgängig ſchwere und geſundheitsſchädliche Arbeiten zu verrichten haben, ſo daß an ſie zumeiſt nicht zu unterſchätzende Anforderungen geſtellt werden. Die Löhne der ſtädtiſchen Arbeiter in Gießen ſind aber nicht nur von der Privatinduſtrie bedeutend überholt, ſondern auch von einer ganzen Reihe Stadtverwaltungen, die ſchon höhere Anfangslöhne zahlen und darüber hinaus periodiſche, nach dem Dienſtalter erfolgende Steigerungen vorgeſehen haben.

Auch auf dem Gebiete der Lohnfeſtſetzung hat die Stadtverwaltung nicht im geringſten mit der ſich vollzogenen Entwicklung Schritt gehalten. Während in der Privatinduſtrie mehr und mehr die Löhne durch tarifliche Verein⸗ barungen feſtgelegt werden und die Stadtverwaltungen an deren Stelle feſte, nach dem Dienſtalter ſteigende Lohnſkalen zur Einführung gebracht haben, iſt bei uns erſt 1907 das allgemein überlebte Syſtem, nach Leiſtung zu bezahlen, zur Anwendung gekommen.

Dieſer Modus der Lohnfeſtſetzung läßt aber gerade jede Einheitlichkeit und gleichmäßige Behandlung der Arbeiter vermiſſen. Das hat zur Folge, daß, ſelbſt wenn ſich die betreffenden Beamten bei der Beſtimmung der Lohn⸗ höhe der Objektivität befleißigen, nicht immer Begünſtigung und Willkür aus geſchloſſen bleiben. Und oft iſt es der Fall, daß gerade der Arbeiter, welcher vielleicht von Natur aus mit etwas weniger Körperkräften oder Geſchicklichkeit ausgerüſtet iſt, aber mindeſtens denſelben oder, durch ſtärkere Familie hervor⸗ gerufen, noch größeren Anforderungen gerecht zu werden hat, als das bet anderen zutrifft.

Daß unter den gegenwärtigen Umſtänden die Lohnbemeſſung nicht ein⸗ wandsfrei erfolgt, iſt ſchon durch die vorhandenen Löhne ſelbſt bewieſen. Während die Stadtverordnetenverſammlung in der Sitzung vom 27. Juni 1907 beſchloſſen hat, die Löhne der ungelernten Arbeiter des Bauamts auf 28 bis 36 Pfennig feſtzuſetzen, hat eine Umfrage unter dieſen Arbeitern ergeben, daß deren Löhne zwiſchen 29 und 34 Pfennig pro Stunde ſchwanken und noch keiner den in Ausſicht geſtellten Höchſtlohn von 36 Pfennig hat. Das gleiche trifft auch für die Kanalarbeiter zu, deren Löhne bis 41 Pfennig pro Stunde ſteigen ſollten; in Wirklichkeit hat aber auch hier noch keiner der betreffenden Arbeiter dieſen Satz erreicht, da ſämtliche Löhne noch zwiſchen 35 und 38 Pfennig pro Stunde ſchwanken. Ganz in derſelben Weiſe bewegen ſich auch die Löhne in den anderen ſtädtiſchen Betrieben.

Als charakteriſtiſches Merkmal für die ſoziale Lage der ſtädtiſchen Arbeiter hat die obenerwähnte Umfrage weiter ergeben, daß ein großer Prozentſatz der Frauen derſelben infolge des niedrigen Verdienſtes der Männer gezwungen iſt, zum Miterwerb zu greifen, um den Lebensunterhalt decken zu können. Es dürfte wohl daher als nachgewieſen gelten, daß die jetzige Ent⸗