lohnung keineswegs der ſozialen Gerechtigkeit entſpricht und am beſten durch einen einheitlichen, nach dem Dienſtalter ſteigenden Lohntarif erſetzt würde, welcher von Bürgermeiſterei und Stadtverordnetenverſammlung beſchloſſen iſt, ſo daß die Betriebsverwaltungen nur als ausführende Organe in Betracht kommen und jeder Arbeiter genau unterrichtet iſt, welcher Lohn ihm zuſteht.
Was die Einteilung der verſchiedenen Kategorien in einen alle Arbeiter umfaſſenden Tarif anlangt, ſo glauben wir, daß die im anliegenden Entwurf vorgeſehene am beſten den an die Arbeiter geſtellten Anforderungen nach der Art der verſchiedenen Betriebe, ſowie deren Leiſtungen und Bedürfniſſen ent⸗ ſpricht. Desgleichen empfiehlt ſich für voll beſchäftigte und voll leiſtungsfähige Arbeiter die Einführung von Wochenlöhnen, da dieſe den Arbeitern ein mög lichſt ſicheres und gleichmäßiges Einkommen gewährleiſten. Die Vorteile der Wochenlöhne ſind auch bereits von verſchiedenen Stadtverwaltungen, z. B. Straßburg, Mülhauſen i. E., Deſſau, Ludwigshafen, Fürth i. B., Offenbach, Hanau und anderen, ſowie in einer großen Anzahl von Privatbetrieben an erkannt und eingeführt worden.
Neben der Schaffung eines feſten Lohntarifs iſt auch die Aufſtellung be ſtimmter Normen für die Bezahlung der Ueberſrunden, Nacht⸗ und Sonntagsarbeit eine Notwendigkeit. Die Eigenart der ſtädtiſchen Be⸗ triebe erfordert es, daß in den meiſten derſelben des öfteren über die normale Arbeitszeit hinaus, ſowie an den Sonn⸗ und Feiertagen und auch des Nachts gearbeitet werden muß. Die Leiſtung von Arbeit über die gewöhnliche Arbeits⸗ zeit hinaus oder an den Sonn⸗ und Feiertagen erfordert aber immer einen bedeutenden Mehraufwand von Kräften, was, wenn dieſe nicht wieder durch Zuführung von guter Nahrung und die nötige Ruhe erſetzt werden können, zu beſonders ſtarkem und frühzeitigem Verbrauch unſerer Arbeitskraft führen muß. Die Vorbedingungen, unſere Körperkräfte und Leiſtungsfähigkeit dauernd zu erhalten, können unſererſeits aber nur dann erfüllt werden, wenn wir für dieſe Arbeiten auch eine beſſere Bezahlung erhalten. Dieſer Grundſatz iſt auch bereits in der geſamten Privatinduſtrie wie in den meiſten Stadt⸗ verwaltungen anerkannt.
Unſer Entwurf trägt außerdem auch den Anforderungen der modernen Sozialpolitik in entſprechender Weiſe Rechnung, insbeſondere dadurch, daß er die Beſtimmung über Bezahlung der Differenz zwiſchen Krankengeld und Lohn in Erkrankungsfällen enthält, die um ſo wichtiger erſcheint, da die ſtädtiſchen Arbeiter in geſundheitlicher Beziehung großen Gefahren ausgeſetzt ſind.
In Berückſichtigung deſſen hat auch bereits eine große Anzahl Städte ſchon ſeit längerer Zeit Einrichtungen, wie die hier beantragte, geſchaffen. Bei⸗ der Abfaſſung unſeres Entwurfes war auch deren Vorbild in der Hauptſache für uns maßgebend.
Außerdem ſind in unſerem Entwurf noch einige ganz minimale Ver⸗ beſſerungen bezüglich des Urlaubs, ſowie der Zuſammenſetzung und der Rechte des Arbeiterausſchuſſes enthalten, die aber keineswegs über das in anderen Städten bereits zur Einführung Gebrachte hinausgehen.
Nachdem wir glauben, die Notwendigkeit der Umgeſtaltung der Lohn und Arbeitsverhältniſſe der ſtädtiſchen Arbeiterſchaft nach allen Seiten hin nachgewieſen zu haben, geben wir uns der angenehmen Hoffnung hin, daß wohll. Bürgermeiſterei und verehrl. Stadtverordnetenverſammlung unſeren diesbezüglichen Vorſchlägen die Zuſtimmung nicht verſagen.
Mit Hochachtung ergebenſt
Der rbeiter⸗Nusſchuß:
Wilhelm Seipp Friedrich Schupp Wilhelm Brück Karl Naker Chriſtoph Bellof Balthaſar Erb Wilhelm Joſt Chriſtian Balſer Theodor Löber Peter Margolf.
Wilhelm Keiner.


