der Spalte— Gießen ſeither— höhere Beträge verzeichnet ſind wie unter A, ſo rührt dies daher, daß bei den von der Stadtverordneten⸗Verſammlung im Jahre 1912 beſchloſſenen Teuerungszulagen den Reallehrern an der höheren und erweiterten Mädchenſchule unter Durchbrechung der bisher beſtandenen Gleichſtellung höhere Beträge bewilligt worden ſind als den Lehrern an den Volksſchulen.
Die Gehälter der Volksſchullehrerinnen(C), der Schulverwalter(D), der Schulverwalterinnen(P), der Lehrerinnen an der höheren und erweiterten Mädchenſchule() und der Handarbeitslehre⸗ rinnen(G) ſind etwa in gleichem Maße erhöht, wie die Gehälter der Volks⸗ ſchullehrer, mit der Maßgabe, daß in den Anfangsſtufen höhere Beträge vorgeſehen ſind.
.Die Mietentſchädigung(Wohnungsvergütung) iſt nach dem Wunſche
der Lehrer von 600 Mark auf 700 Mark erhöht worden. Unter Beibehaltung des ſeither beſtehenden Verhältniſſes war demgemäß die Wohnungsver⸗ gütung für die unverheirateten Lehrer, die Lehrerinnen und die verheirateten Schulverwalter auf 400 Mark, für alle übrigen Schulverwalter und die Schulverwalterinnen auf 300 Mark feſtzuſetzen.(Anlage 6.)
Die Zulage der Hauptlehrer iſt von 600 Mark auf 700 Mark erhöht. (Anlage 6.)
Die bisherigen Aufrückungsfriſten ſind für das geſamte Lehrperſonal beibehalten worden.
Die 9. 90
ſinanzielle Wirkung der Vorlage iſt keine ſehr erhebliche. In der Annahme, daß die Gehaltsſätze der Vorlage mit Wirkung vom 1. April 1919 in Kraft treten, ergibt ſich für das Rechnungsjahr 1919 eine Mehrausgabe für die Beamten nach Anlage 3 von....... 52 485 Mark, für das Lehrperſonal nach Anlage 5 von...... 22 029 Mark,
zuſammen eine Mehrausgabe von 74 514 Mark.
gez. Keller.
Brühl, Gießen
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