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Das Präsentationsrecht des Stadtrats zu Gießen zu der ersten evangelischen Pfarrstelle daselbst : Darlegung und Gutachten des derzeitigen ersten Pfarrers und Pfarrers der Johannesgemeinde, Kirchenrat Dr. Naumann zu Gießen / Dr. Naumann
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wäre ſchon in früheren Zeiten zu viel geweſen, weil doch die Stadt, wenn es überhaupt geſchehen iſt, nur für einen Beitrag von jährlich rund 600 Mk. das Prä⸗ ſentationsrecht an die erſte Pfarrſtelle erworben hat. Jetzt aber, da durch die neuen Zeitverhältniſſe dieſes Recht eine unabwendbare Einſchränkung erfahren hat, iſt dieſe Summe von 1800 Mk. erſt recht viel zu hoch. Dabei möge der Stadtrat doch auch bedenken dies liegt ſeinen ſonſtigen freiheitlichen Grundſätzen gewiß nicht fern, daß in Kirche und Staat die ganze Ein⸗ richtung des Patronates und der Präſentationen faſt all⸗ gemein als eine veraltete, in die Neuzeit durchaus nicht mehr paſſende Einrichtung angeſehen wird. Daß die Frage der Abſchaffung durch die Landesgeſetzgebung an⸗ geregt wird, iſt vielleicht nur eine Frage kurzer Zeit; der Erfolg iſt dann ſo gut wie ſicher. Schon einmal wurden im Revolutionsjahr, durch das Geſetz vom 7. Auguſt 1848, mit wenigen Ausnahmen die Präſen⸗ tationsrechte der Standesherren aufgehoben, aber dann in der ſog. Reaktionszeit, durch Geſetz vom 18. Juli 1858, wieder eingeführt. Bei der Aufhebung wurden den Stan⸗ desherren nur die jährlichen Beiträge zu den Pfarreien erlaſſen, durch die ſie jene Rechte erworben hatten; her⸗ nach mußten ſie dieſe Beiträge wieder bezahlen.

Nebenbei will ich erwähnen, daß nach meiner Rechts⸗ anſchauung die Geſetze aus 1848 und 1858 den Stadt⸗ rat zu Gießen mit ſeinem Präſentationsrecht gar nicht berührten; denn beide Geſetze reden ausſchließlich von den Verhältniſſen, den Rechtsverhältniſſen der Standes⸗ herren, wobei unter vielem anderen auch die Patronate derſelben erwähnt werden. von den Präſentationen der drei heſſiſchen Städte Gießen, Alsfeld, Kirtorf. Das Präſentationsrecht des Stadtrats zu Gießen wurde in 1848 ſicherlich nicht aufgehoben und wurde in 1858 nicht wieder eingeführt.

Wenn nun über kurz oder lang alle Präſentations⸗ rechte aufgehoben werden ſollten, ſo würde dem hieſigen Stadtrat der Beitrag zur erſten Pfarrſtelle mit rund 600 Mk. gewiß nur dann erlaſſen werden, wenn er nachweiſen kann, daß dies eine Dotation zur Erwerbung der Präſentation war und iſt. Wenn er aber dies nicht nachweiſen kann, dann müßte er auch dieſen Beitrag weiter entrichten.

In jedem Fall müſſen die Beiträge zu der zweiten und dritten Pfarrſtelle auch ferner geleiſtet werden, denn der große Zuſchuß zur dritten Pfarrei, 1028 Mk., hat nicht das geringſte mit einer Präſentation zu tun, und der kleine zur zweiten Pfarrei, 153,60 Mk., wahrſchein⸗ lich auch nicht.

Hiernach mache ich nun folgende Vorſchläge, indem ich erwäge, daß, wie oben angedeutet, an einer fried⸗ lichen Löſung der Angelegenheit, d. h. an der Beſeitigung des bezeichneten Präſentationsrechtes drei Parteien be⸗ teiligt ſind, nämlich das Oberkonſiſtorium und der Stadt⸗ rat in erſter Linie, aber dann auch der evangeliſche Kirchenvorſtand.

1. Ich ſchlage vor, daß der Stadtrat auf das Präſentationsrecht an die erſte Pfarrſtelle verzichtet gegen eine Entſchädigung von jährlich 1200 Mk., ſodaß er alſo künftig von den ſeitherigen Beiträgen zu den drei erſten Pfarrſtellen(rund 1800 Mk.) nur noch ein Drittel d. i 600 Mk. zu den Beſoldungen der hieſigen evangeliſchen Pfarreien jährlich beiträgt. Dieſe Ablöſung mit jährlich 1200 Mk, die als Zinſen ein Kapital von 30.000 bis 35.000 Mk. bedeuten, kann der Stadtrat, als eine für ihn ſehr günſtige, ſicherlich vor ſeinem Gewiſſen und vor

Gießen, im September 1905.

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Aber kein Wort iſt zu finden

der ganzen Bürgerſchaft verantworten. Ja, wenn er ſie ablehnen wollte, ſo könnten ihm von den ſteuerzahlenden Bürgern, wenn ſie die Verhältniſſe kennen lernen, ſchwere Vorwürfe gemacht werden, daß er das beſchränkter und bedeutungsloſer, zudem auch unzeitgemäß gewordene Präſentationsrecht nicht hingegeben hätte für jährlich 1200 Mk., die doch ſtändig an den Gemeindeſteuern ge⸗ ſpart werden.

Hierbei wolle mir der Stadtrat noch eine Bitte nicht verargen.

Es wurde mir mitgeteilt, daß in dieſer Angelegenheit die nicht evangeliſchen Mitglieder des Stadtrats, deren Zahl ein volles Viertel der Geſamtzahl beträgt, bisher nicht mitgewirkt hätten, und ferner nicht mitwirken wollten. Ich möchte dieſe Herren, deren volle Berechtigung zum Mitreden und Mitbeſchließen in dieſer Sache noch niemand angefochten hat, bitten, doch auch mitzuraten und zu beſchließen, damit bei der Entſcheidung die Willens⸗ meinung des ganzen Stadtrats, wenn auch nur durch Mehrheitsbeſchluß, zur Geltung kommt.

2. Ich ſchlage ferner vor, daß von den jährlich 1200 Mk., die durch meinen erſten Vorſchlag zu Gunſten der Stadtkaſſe den Pfarrbeſoldungen verloren gehen, die evangeliſche Geſamtgemeinde die Hälfte, alſo jährlich 600 Mk., auf die Kirchenkaſſe übernimmt. Das iſt für ſie ein hoher Betrag, zumal ſie erſt vor kurzem jährlich 600 Mk. wegen des feſt anzuſtellenden Kliniks⸗ pfarrers bewilligt hat. Zudem kann doch der Geſamt⸗ gemeinde an ſich eigentlich am wenigſten an der Angelegen⸗ heit, an dem Widerſtreit zwiſchen Oberkonſiſtorium und Stadtrat gelegen ſein; denn da die Pfarrer der vier Einzelgemeinden geſetzlich unter Mitwirkung der Kirchen⸗ vorſtände auf Vorſchlag des Oberkonſiſtoriums durch den Großherzog ernannt werden, ſo kann ſie gewiß ſein, ſtets tüchtige Pfarrer zu erhalten und dann kann es ihr doch ziemlich einerlei ſein, wer nun von dieſen der erſte wird. Allein ſehr muß es der ganzen Gemeinde am Herzen liegen, daß Friede und Eintracht nicht durch Prozeß und Aufregung geſtört werde. Und um hierzu mitzuhelfen, wird ſie gern, das darf. ich getroſt ſagen, die weiteren jährlichen 600 Mk., ein Drittel des ganzen ſeitherigen Beitrags der Stadt, zur Beſoldung der hieſigen Pfarrbeſoldungen beitragen.

3. Ich ſchlage endlich vor, daß Großh. Ober⸗ konſiſtorium von den verloren gehenden 1200 Mk., die andere Hälfte zu Laſten des Zentralkirchenfonds über⸗ nimmt, alſo dauernd auf dieſe 600 Mk., ein Drittel der ſeitherigen Beiträge, verzichtet.

Dieſes Opfer kann der Oberbehörde nicht ſchwer erſcheinen, wenn ſie dadurch Widerſtreit und Prozeß vermeiden und die damit zuſammenhängende Aufregung und Verbitterung unſerer Gemeinde erſparen kann. Großh. Oberkonſiſtorium darf doch auch berückſichtigen, daß der Zentralkirchenfonds aus der evangeliſchen Ge⸗ meinde Gießen durch die Landeskirchenſteuern und den Erlös aus verkauften Pfarrgrundſtücken bedeutende, ſtets wachſende Zuſchüſſe erhält.

So ſchlage ich alſo vor, daß jede der beteiligten Parteien ein Drittel der fraglichen, ſeither von der Stadt bezahlten rd. 1800 Mk. übernimmt, und daß dadurch das Präſentationsrecht des Stadtrats an die erſte Pfarr⸗ ſtelle für jährlich 1200 Mk. abgelöſt wird.

Möge eine ſolche Vereinbarung zu Stande kommen und zwar noch vor Erledigung der erſten Pfarrſtelle! Dann wäre der Friede für jetzt und dauernd gewährleiſtet!

Dr. Naumann.

eindruckerer R. Lange, Gießen