ind⸗
erſten Gebrauch wieder platzen. Im übrigen wären die Materialien vollſtändig vorhanden und von keinem Tadel. Die Spritzenmeiſter gaben noch zu verſtehen, daß die jüngeren Bürger die Behandlung der Spritzen nicht verſtänden und wäre es wohl wünſchenswert, dieſelben bei dem Probieren zu unterrichten bezw. unterrichten zu laſſen.
Am 31. Mai fand eine Gemeinderats⸗Sitzung in Anweſenheit des Spritzenbauers Carl Metz aus Heidelberg ſtatt. Nachdem man aus dem Vortrag die Ueberzeugung gewonnen hatte, daß die hieſigen Löſcheinrichtungen dem Bedürfnis und den Fortſchritten der Zeit nicht mehr genügten und die Anſchaffung einer neuen Spritze nach dem
Metzſchen Syſtem als eine in dem Intereſſe der Stadt liegende Forde⸗
rung zu betrachten ſei, ſo beſchloß der Gemeinderat, eine ſolche zu dem Preiſe von 9050 Gulden nebſt den erforderlichen Rettungsapparaten zu 235 Gl., nebſt 100 Fuß Schläuchen zu 20 Gl. zu einer der vorhandenen Spritzen in Beſtellung zu geben und zwar unter noch feſtzuſtellenden Bedingungen. habe Metz zu S fl. zu liefern ²). Die Maſchine wurde verſprochen auf Ausgang Auguſt. Am 227. Juli fand der Vertrag mit Metz Ge⸗ nehmigung, wonach er u. a. zu liefern hatte eine Spritze auf Federn zu 950 fl., einen Beiwagen zu 150 fl., 1 Rettungsſack zu 60 fl. und eine Hakenleiter zu 25 fl. Gleichzeitig wurde der Bauausſchuß beauf⸗ tragt, Vorſchläge zur Errichtung eines neuen Spritzenhauſes zu machen. Am 29. Auguſt teilte Metz mit, daß anfangs nächſter Woche die Spritze eintreffen werde und er deshalb die Bürgermeiſterei erſuche, die nötige Bedienungsmannſchaft auszuwählen, damit er, Metz, mit den Uebungen gleich anfangen könne.
Die Abnahme ſcheint zur Zufriedenheit ausgefallen zu ſein— ein bezügl. Aktenſtück fehlt— denn am 15. September ſchon beſchloß der Gemeinderat, die Rechnung des Herrn Metz zu genehmigen. Gleichzeitig wurde das Gemeinderatsmitglied Heinrich Ferberz) zum
Inſpektor der neuen Spritze erwählt und ihm gleichzeitig die Befugnis
eingeräumt, die Organiſation der Bedienungsmannſchaft zu bewirken. Ziemlich gleichzeitig— in der Nr. 76 des Anzeigeblattes für Stadt
Das erforderliche Gewinde zu jenen 100 Fuß Schläuchen
die innere Verwaltung iſt und bleibt dem Corps anheimgeſtellt unter möglichſter Berückſichtigung etwaiger Vorſchläge des Stadtvorſtandes.
§ 2. Die Zahl der Mitglieder bei der Gießener Feuerwehr iſt unbeſchränkt, ſie wird möglichſt aus Freiwilligen gebildet, im Falle jedoch die Anmeldungen nicht genügen ſollten, werden die Fehlenden aus den hierzu qualifizierten Bürgern bezeichnet. Aufgenommen kann jeder unbeſcholtene Mann werden, welcher hier wohnhaft und körperlich befähigt iſt....
§ 5. Die Mitglieder genießen alle dem Corps zukommenden
Ehrenrechte. Dagegen übernehmen ſie, mit der übrigen hieſigen Löſch⸗
mannſchaft, zugleich die Pflicht, bei Ausübung ihres Dienſtes nach allen Uräften und mit der größten Schonung zu verfahren. Um das Corps in den Stand zu ſetzen, ſeinen Zweck: die Rettung von Menſchenleben und Eigentum möglichſt ſicher zu erreichen, müſſen von Zeit zu Zeit Uebungen abgehalten werden, welche der Mommandant beſtimnit und den daran Teilnehmenden wenigſtens 24 Stunden vorher die Sinladung zukommen laſſen muß. § 7. Die Gießener Feuerwehr iſt wie folgt organiſiert. beſteht aus einer Kompagnie in folgenden Abteilungen: I. Steigmannſchaft: ſie beſteht a) aus den Schlauchführern und b) aus der Arbeits- und Rettungsmannſchaft im Bau. II. Spritzenmannſchaft: Bedienung der Spritze. Wache- und Ordnungsmannſchaft: Austräger, Ueberwachung der geretteten Gegenſtände, Herbeiſchaffung des Waſſers. § 8. Jede Abteilung wird von einem Obmann, das ganze Corps von einem Hauptmann befehligt. Der Obmann der Steiger iſt Stellvertreter des Hauptmanns.... § 0. Sämtliche Vorgeſetzte werden aus den Mitgliedern des Corps gewählt.... Der vom Stadtvorſtande ernannte Spritzen⸗In⸗
Sie
ſpektor ſteht, wenn beide Poſten nicht vereinigt werden können, dem Hauptmann zur Seite.
§ 15. Auf die Dauer von 2
Die Dienſtzeit ſämtlicher Vorgeſetzten dauert ein Jahr.... Jahren wird die Dienſtzeit ſämtlicher Corps⸗
und Kreis Gießen vom 22. September erſchien ein Singeſandt aus Butzbach, das ſich mit der Auflöſung der dortigen Feuerwehr befaßte und am Schluſſe ſagte,„eine Metzſche Spritze muß notwendig einer eingeſchulten Mannſchaft übergeben werden und am beſten iſt es gewiß, wenn dieſelbe aus freiwilligen jungen, rüſtigen Leuten, die aus Liebe zur Sache zuſammentreten, beſteht; in den Händen eines ſolchen Corps leiſtet die Maſchine Großes, während ſie in den Händen einer ungeübten Mannſchaft, die alle Vierteljahr oder herkömmlicher Weiſe nach einem Brande zum Probieren der Spritze zuſammenkommt, nur ganz Ge⸗ wöhnliches leiſtet“.
Herr Ferber hat ſich alsbald an die Arbeit gemacht ¹), hat eine Anzahl Freiwilliger geſammelt, wurde von ihnen zum Kommandanten gewählt und konnte bald die Statuten des Corps dem Gemeinderat zur Genehmigung vorlegen. In ſeiner Sitzung vom 6. Dezember fand der Gemeinderat gegen die Statuten nichts zu erinnern. Zur Auſchaffung der Ausrüſtungsgegenſtände der Feuerwehr bewilligte der Gemeinderat den Betrag von 250 fl.; die Genehmigung der Statuten und die Be⸗ willigung des Fonds wurde jedoch an die Bedingung geknüpft, daß die Feuerwehr ſtets als ein ſtädtiſches Inſtitut anzuſehen wäre und etwaige Wünſche des Stadtvorſtandes von ihr zu berückſichtigen ſeien. Am 10. April 1856 wurde auf Ferbers Antrag beſchloſſen, 200 Sxemplare der Statuten und ebenſoviele der Dienſtordnung auf Koſten der Stadt drucken zu laſſen.
Aus den Satzungen ſei einiges mitgeteilt:
§ 1. Die Feuerwehr iſt ein ſtädtiſches Inſtitut und der höheren reſp. Lokal⸗Polizeibehörde nach den beſtehenden und noch erlaſſen wer⸗ denden geſetzlichen und verordnungsmäßigen Beſtimmungen untergeordnet,
²) Gleichzeitig bekam Metz auch eine Maſchine in Beſtellung für Herrn Gail, wie er auch eine für die Eiſenbahnbehörde in Gießen geliefert hatte.
³) Auf deſſen Veranlaſſung auch Herr Metz zu jener Sitzung vom 31. Mai zugezogen worden war.
¹) Wie, iſt leider nicht zu ermitteln geweſen, da die älteren Akten der Feuer wehr ſelbſt nur ſehr lückenhaft noch vorhanden ſind.
Mitglieder feſtgeſetzt. Corps bleibt, übernimmt ſtillſchweigend die Verpflichtung auf weitere 2 Jahre. § 14. Gürtel und eine lederne Kappe beſtimmt. beſteht in einem Helm, einer Rettungsleine und Beil. Leinwand und lederne Kappe hat ſich jedes Mitglied der Feuerwehr
Wer nach Ablauf ſeiner Dienſtzeit ferner im
Als Dienſtkleidung wird eine leinene Jacke ³), ein weißroter Die Ausrüſtung der Steiger Die Jacke von
auf eigene Koſten zu ſtellen. Die Helme, Gürtel ohne und mit Beil und Rettungsleine ſtellt die Stadt gegen Schein und es ſind und bleiben dieſe Gegenſtände Eigentum derſelben.
§ 10. Bei allen die Löſch- und Rettungsgerätſchaften und Ein⸗ richtungen betreffenden Fragen, welche die Gemeindekaſſe berühren, hat ſich der hauptmann mit der Gemeindebehörde zu benehmen, über den
Bedarf derſelben Vorlage zu machen und deſſen Entſchließung darüber
einzuholen.
§ 20. Wer im Laufe eines Jahres bei den Uebungen oder anderen Dienſten ohne hinreichende vorher oder 24 Stunden nachher abzugebende und nötigenfalls von dem Corps zu prüfende Entſchul⸗ digung einmal fehlt, wird mit einem ſchriftlichen Verweiſe vom Kom⸗ mandanten beſtraft. In Wiederholungsfällen bei gleichen Umſtänden wird auf Antrag des Vorſtandes, ſowie auch ohne ſolchen von der Kreisbehörde nach Ermeſſen eine Geldſtrafe von 30 Kreuzer erkannt und zugleich die Ausweiſung für den Fall eines abermaligen Aus⸗ bleibens aus dem Corps angedroht, ferner beim drittenmal die Aus⸗ weiſung unnachſichtlich ausgeſprochen und vor dem Corps bekannt ge— macht. Die Strafe der Ausweiſung tritt auch dann ein, wenn der bereits mit Entlaſſung Bedrohte im unmittelbar darauf folgenden Jahre zweimal unentſchuldigt ausgeblieben iſt.
§ 21. Wer bei einem Brande ſich nicht zum Dienſt geſtellt und für ſein Ausbleiben nicht eine gültige Entſchuldigung binnen 24 Stunden vorgebracht hat, wird ausgewieſen und vor dem Corps genannt.
⁵) Alſo wie noch heute bei der freiwillig Gailſchen Feuerwehr, die ja zu gleicher Zeit entſtanden iſt. Die leinene Jacke iſt wohl eine Erinnerung an die Turner, wie auch das weiter oben mitgeteilte Butzbacher Eingeſandt annimmt.


