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Die Schiffbarmachung der Lahn von der Mündung bis Gießen / die Großherzogliche Handelskammer, der Vorsitzende Koch, der Eynditus: Dr. Knipper
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Die Schiffbarmachung der Lahn von der Mündung bis Gießen.

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Die Höhe der Transportkoſten iſt in Deutſchland bei den großen Entfernungen zwiſchen den Erzeugungs⸗ und Verbrauchsſtätten und dem dadurch bedingten ausge⸗ dehnten Verkehre in Maſſengütern von hervorragender Bedeutung für die wirtſchaftliche Entwicklung. Niedrige Frachtkoſten vermindern bis zu einem gewiſſen Grade die Nach teile dieſer Entfernungen und üben dadurch einen fördernden Einfluß auf das Erwerbs⸗ leben aus. Die Ermäßigung der Transportkoſten iſt daher eine immer wiederkehrende Forderung aller am Maſſengüterverkehr beteiligten Kreiſe. Die Zurückhaltung der Eiſenbahnverwaltung gegenüber den Anträgen auf allgemeine Frachtermäßigungen, die vielleicht in den nur eine geringe Rente abwerfenden Sätzen mancher Ausnahmetarife ihren Grund finden mag, drängt angeſichts der Erfolge der Binnenſchiffahrt immer mehr auf die Benutzung des Waſſerweges für den Verkehr an Maſſengütern hin.

Die Königlich Preußiſche Regierung hat dieſem Bedürfniſſe durch Einbringung ihrer waſſerwirtſchaftlichen Vorlage im Landtage Rechnung getragen, und es iſt zu erwarten, daß die geplante neue Waſſerſtraße in abſehbarer Zeit zur Ausführung ge⸗ langen wird.

Die Verbindung von Hannover mit dem rheiniſch⸗weſtfäliſchen Induſtriebezirke durch eine leiſtungsfähige Waſſerſtraße wird jenen Gebieten große wirtſchaftliche Vor⸗ teile bringen und der dortigen Induſtrie einen weſentlichen Vorſprung vor ihren Kon⸗ kurrenten in den durch Frachtverbilligungen weniger begünſtigten Landesteilen gewähren. Für die ſüdweſtdeutſche Induſtrie ergab ſich daher aus dem Projekte des Rhein⸗Han⸗ nover⸗Kanals mit zwingender Notwendigkeit die Forderung der Schiffbarmachung der Moſel, Saar und Lahn, um ihr ähnliche Erleichterungen zu gewähren, wie den Unter nehmungen in Rheinland, Weſtfalen und Hannover.

Die Schiffbarmachung der Lahn bis Gießen, die uns hier allein zu beſchäftigen hat, iſt ſchon verhältnismäßig früh, wenn auch nur mit vorübergehendem Erfolge, er⸗ reicht worden. In Ausführung des Staatsvertrages, der im Jahre 1844 zwiſchen dem Königreich Preußen, dem Großherzogtum Heſſen und dem Herzogtum Naſſau geſchloſſen wurde, fanden in den Jahren 1845 1858 Regulierungsarbeiten des Strombettes der Lahn ſtatt. Nach dem Vertrage ſollten auf der kanaliſierten Lahn Schiffe von 31,4 m Länge, 5 m Breite und 63 bezw. 94 cm Tiefe verkehren können. Vom Jahre 1854 an war die Lahn von Gießen bis Wetzlar ſelbſt bei kleinem Waſſerſtande, von da ab lahnabwärts jedoch auf vielen Strecken nur bei mittlerem Waſſerſtande ſchiffbar.

Es entwickelte ſich von 1854 bis Ende 1861 zwiſchen Wetzlar und Gießen ein jährlich zunehmender Schiffahrtsverkehr, indem namentlich die Eiſenſteine von den in der Nähe der Lahn gelegenen Gruben nach Gießen gebracht wurden, um auf der Main Weſerbahn weiter verfrachtet zu werden. Auch Kähne, mit Schiefer und anderen gering⸗ wertigen Maſſenartikeln beladen, kamen lahnaufwärts bis Gießen. Zur Rückfracht boten ſich teils Sandſteinquader, die von den Marburger Brüchen per Bahn nach Gießen und dann nach Wetzlar und weiter abwärts zu Waſſer transportiert wurden, ferner Braun⸗ ſtein und Brauneiſenſteine von der damals bei Heuchelheim betriebenen Wäſcherei des Gießener Braunſteinbergwerkes, die bis nach dem Rheine verſchifft wurden. Auch Maſſeleiſen von Hütten des Hinterlandes wurde von Heuchelheim lahnabwärts verfrachtet.

Mit Eröffnung der Eiſenbahnen von Gießen nach Coblenz und Deutz im An⸗ fang der 60er Jahre hörte jedoch der Schiffahrtsverkehr von Gießen auf. Die auf eine ſchnelle Beförderung angewieſenen Güter fielen ganz dem Bahnverkehr zu, und durch die niedrige Frachtenſtellung der Eiſenbahn wurden der Schiffahrt, die fortgeſetzt mit Verkehrshinderniſſen zu kämpfen hatte und auch nicht auf der Höhe der erreichbaren Leiſtungsfähigkeit ſtand, weitere große Transportmengen entzogen. Außerdem fehlte es damals noch an dem ſtarken Maſſengüterverkehr, der heute mit Naturnotwendigkeit auf die Benutzung des Waſſerweges hindrängt. Infolge des Aufhörens der Schiff⸗ fahrt im Oberlaufe der Lahn wurden keine Koſten mehr auf die Erhaltung der verein