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Vorlage betreffend die Entwässerung der Stadt Gießen / Mecum, Bürgermeister
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Pump

1, daß keiner Kanal geeig

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dem Waſſer abzuſcheiden, und ſind außerdem nach dem Kanal zu mit einem Geruchverſchluß verſehen.

Für dieſe Apparate beſtehen viele zweckmäßige Modelle; welches davon zu wählen iſt, kann bei der Vergebung je nach den eingehenden Angeboten entſchieden werden.

Die Lüftung der Schmutzwaſſerkanäle erfolgt einer ſeits durch die Schächte, andererſeits mit Hilfe des bei jeder Hauseinrichtung vorzuſehenden Dunſtrohres, das über das Dach geſührt, einen heftigen Luftabzug herbeiführt.

Eine ſorgfältige Spülung iſt ein Haupterforderniß für die gute Unterhaltung der Kanäle, insbeſondere, wenn das Gefälle nicht ſehr ſtark iſt.

Zu dieſem Zwecke ſoll ſoweit möglich das Waſſer der Lahn, der Wieſeck, des Klingelbachs, und des Stadt ringgrabens benutzt werden. Für die hochbelegenen Ka näle ſind an geeigneten Stellen Spülbecken anzuordnen, worin Regenwaſſer geſammelt wird, um es bei Bedarf mit großer Geſchwindigkeit durch die Röhren hindurch zu laſſen. Wo dieſe Mittel verſagen ſollten, wird man, jedoch mit Rückſicht auf die hohen Betriebskoſten unter thun lichſter Beſchränkung, die Waſſerleitung zu Spülzwecken her anziehen müſſen.

Die Querſchnitte der Kanäle ſind durchgehends ſo bemeſſen, daß ſpäter das ganze unter 2 beſchriebene Ent wäſſerungsgebiet an ſie angeſchloſſen werden kann. In dem Koſtenüberſchlage ſind aber nur die bisher ausge bauten oder demnächſt auszubauenden Straßen berück ſichtigt, nämlich das Gebiet, welches begrenzt wird von der Eiſenbahn, Nordanlage, Steinſtraße, Marburger Straße, Oſtanlage, Moltkeſtraße, Ernſt Ludwig-Straße, Leihgeſterner Weg, Wilhelmſtraße, Frankfurter Straße und die nor öſtlich der pſychiatriſchen Klinik geplante Straße, außer dem das Hamm, die Marburger Straße bis zur Abzweigung des Wieſecker Weges, die Grünberger und Licher Straße bis zur Kaſerne, der Schiffenberger Weg bis zur Lampen fabrik und die beiden an den Kliniken vorbeiführenden Straßen.

Ob und in welcher Ausdehnung zur Verminderung der vorerſt aufzuwenden Koſten die Ausführung einzelner Endſtrecken der Zukunft vorbehalten werden ſoll, wird be ſonderer Beſchlußfaſſung vorzubehalten ſein.

17. Lüftung.

18. Spülung.

19. Vorläufige Ausdehnung des Kanalnetzes.