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Vorlage über die Kanalisation der Stadt Gießen / der Oberbürgermeister: Gnauth
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Auf eine lange Reihe von Jahren wird die einfache mechaniſche Klärung völlig ausreichen; nach Bedarf kann ſpäter entweder für die Sommermonate, in welchen der Fluß waſſerarm iſt, oder für das ganze Jahr ein chemiſches Verfahren angewendet werden; oder es können die Becken dazu benutzt werden, zu Zeiten von Epidemieen das Sielwaſſer einer kräftigen Desinfektion durch Kalkmilch zu unterziehen.

Bei dem Bau würde alles von vornherein eingerichtet, um ſolche Zuthaten jederzeit zu ermöglichen.

Der in Anlage 31 enthaltene Koſtenanſchlag iſt auf Preiſe begründet, welche den Erfahrungen der letzten Jahre entſprechen, und wird demnach die Herſtellungs⸗ koſten der Anlage in genügendem Maße decken. Der Koſtenanſchlag, welcher die geſamten auf dem Plane dargeſtellten Sielanlagen, demnach auch ſämtliche Haupt⸗ und Nebenſiele, wie ſie in der weiteſten Zukunft nach dem derzeit aufgeſtellten Bebauungsplan erforderlich werden, umfaßt, ſchließt mit einer Endziffer von 2 900 000 ab.

Dem Koſtenüberſchlag iſt ein Auszug der rjenigen Sielſtrecken, deren Aus⸗ führung alsbald und in der nächſten Zukunft erforderlich wird, beigegeben, und zwar iſt dieſe Zuſammenſtellung nach Maßgabe des in Anlage 30 beigefügten Ueberſichts⸗ planes der einzelnen Schritte der Ausführung aufgeſtellt. Für dieſe Einteilung der ganzen Anlage nach Bauperioden iſt ein zweckmäßiges, ſyſtematiſches Fortſchreiten in den Kanaliſationsbauten maßgebend geweſen. Dieſer Auszug des Koſten⸗ überſchlags endigt mit einer Ziffer von K 1 840 000, welche die eigent⸗ lich maßgebende Koſtenanſchlagsziffer bildet.

Dieſe Koſten verteilen ſich wie folgt auf die einzelnen, auf dem Plan durch verſchiedene Farben hervorgehobenen Bauperioden:

Schritt 1..... 540 000. LI....... 260 000. I... 260 000. 10.... 260 000. V.., 260 000. . 260 000:

Schließlich erübrigt es mir noch, auf Grund dieſer Projektverfaſſung die mir unterbreiteten ſechs Fragen bezüglich des Steuernagel'ſchen Projekts zu beantworten:

Frage 1: Iſt es zweckmäßig, den Stadtringgraben wie geplant zu erhalten, bezw. zu regulieren?

Es ſcheint mir entſchieden zweckmäßig, den Stadtringgraben zu erhalten und zu regulieren. Derſelbe bildet einen wertvollen Beſtandteil der Anlage als Zu⸗ führungsmittel für das Spülwaſſer. Befreit von Schmutzabflüſſen wird er zu einer Zierde und Annehmlichkeit der Promenaden gereichen. Die Beſeitigung kann unter keinen Umſtänden befürwortet werden.

Frage 2: Sind bei Verzicht auf die Möglichkeit der Einleitung von Fäkalien erhebliche Vereinfachungen des Projektes, vielleicht überhaupt kleinere Dimenſionen der Kanäle zuläſſig?

Der Verzicht auf die Möglichkeit der Einleitung der Fäkalien würde, wie im Eingang dieſes Berichtes bereits erwähnt, keinerlei Vereinfachung des Projektes ermöglichen und auch nicht die Anwendung kleinerer Dimenſionen der Kanäle zu läſſig erſcheinen laſſen.

Frage 3: Iſt eine über das Projekt hinausgehende Grundwaſſerſenkung thunlich, bezw. nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkoſten verknüpft?

Die Senkung und Regulierung des Grundwaſſers in denjenigen Teilen des Stadtgebietes, in welchen die Siele in das Grundwaſſer einſchneiden, iſt durch die Höhenlage der Sielſohle mehr oder weniger gegeben. Eine beſondere Vorkehrung, das Grundwaſſer in anderer Weiſe zu ſenken, erſcheint weder nötig noch zweckmäßig durchführbar.

Frage 4: Stehen auch ohne Einleitung der Fäkalien die durch die Aus führung des Projekts zu erreichenden Vorteile im Verhältnis zu den Koſten ſeiner Anlage, wie ſeines Betriebes?

Meines Erachtens würde es entſchieden zu befürworten ſein, wenn gleich