E ſtarkes Jahrzehnt iſt verfloſſen ſeit Anlage der Akten Großh. Bürgermeiſterei, „die Kanaliſierung der Stadt Gießen betreffend“: die erſte Nummer jener Akten bildet der als Anlage I hier abgedruckte Antrag des Unterzeichneten, damaligen Beigeordneten, vom April 1888, gerichtet auf„die Aufſtellung eines feſten Entwurfes für die ſyſtematiſche unterirdiſche Entwäſſerung der Stadt Gießen nach den Prinzipien der Neuzeit“ und zu dieſem Zweck auf„die Einſtellung eines Betrages von 5000 ℳ in den ſtädtiſchen Voranſchlag für 1888/89“. Wie ſehr geteilt und unſicher damals noch Stellung und Stimmung gegenüber der Ausführung eines ſolchen Entwurfes geweſen, und wie vorſichtig man auftreten mußte, geht ſchon aus nachſtehendem Satz in der Begründung des Antrags hervor: Die Frage, ob und in welcher Zeit⸗ folge ein ſolcher Entwurf verwirklicht werden ſoll, iſt billigerweiſe erſt nach Auf⸗ ſtellung desſelben und Berechnung ſeiner Ausführungskoſten zu entſcheiden; heute ſchon blindlings zu beſchließen,„Gießen muß aufs beſte entwäſſert werden“, wäre meines Erachtens faſt ebenſo verfehlt, als heute zu beſchließen oder— wie man wohl hören kann— zu wiederholen„Gießen kann überhaupt eine zweckmäßige Entwäſſe⸗ rung nicht erſchwingen“, und dementſprechend Stückwerk zu ſchaffen.
Manches Jahr mußte ſeitdem noch vergehen, bis Bürgerſchaft und ſtädtiſche
Vertretung— getragen einerſeits von der glücklichen Entwicklung, die inzwiſchen unſere Stadt genommen, und getrieben anderſeits von den immer peinlicher werdenden Mißſtänden der derzeitigen Entwäſſerung— in weitgehender Uebereinſtimmung heute
dringend nach Ausführung einer Kanaliſation verlangen: die Frage, ob der Entwurf einer ſolchen verwirklicht werden ſoll, bedarf kaum mehr einer förmlichen Abſtimmung, ſie iſt bereits entſchieden durch die Stimmung der großen Mehrzahl aller Beteiligten; dem Bürgermeiſter, der ein ſolches Projekt vorlegt, droht nicht mehr der Vorwurf, er jage nach Zielen, deren Erreichung zwar der Großſtadt möglich ſei, vor denen aber die Leiſtungsfähigkeit einer mittleren Stadt erlahmen müſſe. Heute iſt man nahezu einig darüber, daß die Mittel für die ſyſtematiſche Entwäſſerung einer Stadt wie der unſrigen eben beſchafft werden müſſen.
Jahre waren aber auch nötig, um die erwünſchte Klarheit zu gewinnen über
die Art, in welcher die geſtellte Aufgabe zu löſen war, um— angeſichts der beträcht— lichen, dafür in jedem Falle aufzuwendenden Opfer— mit Beruhigung ſich und
Anderen ſagen zu können, daß man nunmehr überzeugt ſei, die der Eigenart unſerer Verhältniſſe am beſten entſprechende Löſung gefunden zu haben. Und wenn irgend ein Jahrzehnt in der Lehre von der ſtädtiſchen Kanaliſation geeignet war, klärend und fördernd zu wirken, ſo war es eben das letztverfloſſene. Noch hat zu Anfang desſelben man unter dem erſchwerenden Einfluß der ſtrengen Vorſchriften geſtanden, welche den Städten bei Einführung ihrer Abwäſſer und namentlich ihrer Fäkalien in die offenen Waſſerläufe ſeitens der Geſundheitsbehörden gemacht wurden; da
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begann— ausgehend insbeſondere von Pettenkofers Bericht und den Verhandlungen
pflege— der Rückſchlag, hergeleitet aus der wachſenden Anerkennung der„Selbſ reinigung“ der Flüſſe und abſchließend mit dem Ergebnis, daß in jedem Einzelfall erſt zu prüfen ſei, ob und wie ſtrenge Vorſichtsmaßregeln bei der Einleitung ſtädti⸗ ſcher Abwäſſer in die offenen Waſſerläufe überhaupt noch gerechtfertigt ſeien. Während
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im Jahr 1890 noch der erſte Entwurf einer Kanaliſation unſerer Stadt— zum Teil ſchon aus taktiſchen Gründen— eine beſtimmte Stellungnahme zur Frage der Ein⸗
führung der Fäkalien in die Kanäle umging, vielleicht umgehen mußte, und erklärte, es könne auf eine Einführung derſelben„zurzeit verzichtet werden“, wohl aber ſei darauf„vorſorglich geeignete Rückſicht zu nehmen“, hat danach eine der an den Begutachter jenes Projektes von der Stadtverordneten⸗Verſammlung geſtellten Fragen insbeſondere auch dahin gelautet, ob denn ohne Einleitung der Fäkalien die Vorteile einer Kanaliſation überhaupt im Verhältnis ſtünden zu den dafür aufzuwendenden


