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Stärke und Zusammensetzung der Studentenschaft in der Frühzeit der Universität Giessen (1607-1624) / Wilhelm Martin Becker
Entstehung
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60 Wilhelm Martin Becker

dielem Sinne ſind auch die Schüler akademiſche Bürger. Dementſprechend wurde der von der Schuleeximierte, zu akademiſchen Vorleſungen zugelallene jüngling nicht nochmals immatrikuliert. Man hat lich in diefer Hinſicht wie in vielen anderen Stücken an das Multer der Univerſität Marburg' angelehnt.

Allgemeine Frequenz.

Eine Frequenzziffer für die uns beſchäftigende Periode können wir nur annähernd gewinnen. Denn nur aus dem Durchſchnitt einer Anzahl von Jahren, wobei ſich Zufällig- keiten poſitiver oder negativer Art einigermaßen kompenſieren, läßt lich ein zuverläfſiger Jahreswert für die Ziffer der Immatrikulierten erhalten, der dann mit dem nachher zu erwähnenden Aufenthaltskoeffizienten vervielfacht, eine Durchſchnittsziffer für die Frequenz ergiebt. Immerhin haben wir in den vier aufeinanderfolgenden jahrgängen 1608 bis 1611 einen Anhalt für die Berechnung, und aus den für die ſpäteren Jahre vorliegenden Notizen entnehmen wir An- zeichen von Steigen und Fallen der Frequenz, wodurch wir wenigſtens ein ungefähres Bild gewinnen.

Zwei Schwierigkeiten ſind vorher zu erledigen. Ueber- blicken wir nämlich die Reihen der in der Matrikel ſtehenden Namen, ſo finden wir auch ſolche, die in einer heutigen Matrikel nicht ſtehen. Vor allem ſind da Leute eingetragen, die gar nicht oder nur nebenbei Studenten waren. Zwar ſind in Gießen nicht, wie im 16. Jahrhundert in Marburgi, die Profeſſoren immatrikuliert worden; ihre Namen ſtehen nur in der Matrikel, lofern ſie vor ihrem Lehramt ſtudierenshalber in Gießen weilten. Aber die lo genannten Beilaſſen ſind eingetragen: 1608 ein Fechter und ein Tänzer, 1611 ein Buchdrucker und ein Buchhängdler. Die Urlache ilt darin zu luchen, daß dieſe Leute, um ihre Zugehörigkeit zum Corpus academicum zu beweilen und hiermit die gerichtlich und obrigkeitlich eximierte Stellung eines akademiſchen Bürgers zu genießen, den Eintrag er- ſtrebten. Der gleiche Grund liegt da vor, wo vornehme Leute ihre Famuli und Hauslehrer mitbrachten; ſo finden wir 1608 einen v. Bülow und einen v. Bismarck, die ihren gemeinſamen Hauslehrer(praeceptor) und ihren gemeinlamen jungen(famulus) immatrikulieren ließen. Beide Bedienltete

1 Vgl. Scuröder a. a. O. S 267.