Rednerliste wird im Bedarfsfalle vom Conventsleiter bestimmt. Bei Ver- handlungen, die den Sprecher persönlich angehen, tritt der Fechtwart an seine Stelle.
103) Nach Eröffnung des Convents ist die Liste der Anwesenden fest- zustellen und die Tagesordnung zu verlesen.: Die Tagesordnung des I. C. besteht aus folgenden Punkten:
1) Protokolle und Briefe.
2) Kasse
3) Anträge.
4) Anfragen.
5) Verschiedenes.
103) Die Tagesordnung des A. C. setzt sich aus folgenden Punkten zu- sammen:
1) Protokolle und Briefe.
2) Mitteilungen aus dem I. C.
3) Anfragen.
4) Sykophant.
5) Verschiedenes.
Zu Gunsten eines Antrages kann von dieser Tagesordnung abgewichen oder eine einzelne Sache vorweggenommen werden, wenn Dringlichkeit vorliegt. Zur Annahme des Dringlichkeitsantrages ist ⅓ Stimmenmehrheit erforderlich.
104) Wer sprechen will, hat zuvor bei dem Conventsleiter ums Wort zu bitten oder sich auf die Rednerliste setzen zu lassen, falls eine solche geführt wird.
Es darf erst gesprochen werden, nachdem der Conventsleiter das Wort erteilt hat.
105) Zur Geschäftsordnung, Fragestellung, faktischen Berichtigung, zum Antrag ist außerhalb der Reihe das Wort zu erteilen, jedoch nicht, so-
lange ein anderer das Wort hat. Demjenigen, der mit diesem Vorrecht Mißbrauch treibt, ist das Wort zu entziehen.
106) In allen Punkten, die zur Leitung der Debatte und zur Aufrecht- erhaltung der Ordnung notwendig sind, hat der Conventsleiter jederzeit das Wort.
Zur Sache hat er sich jedoch vorher zum Worte zu melden.
107) Entfernt sich ein Redner zu weit von der Sache, so ist er vom Conventsleiter zur Ordnung zu rufen. Im Wiederholungsfalle ist ihm das Wort zu entziehen.
Ist der Antrag auf Schluß der Rednerliste angenommen, so erhalten nur diejenigen das Wort, die bereits auf der Rednerliste stehen. Wird nach Annahme des Antrages auf Schluß der Rednerliste ein neuer Antrag ge- stellt, so kann die Debatte durch Mehrheitsbeschluß wieder eröffnet werden.
108) Dem„Silentium“ des Conventsleiters ist sofort Folge zu leisten. Wer dieses stört oder redet, ohne das Wort zu haben, ist zur Ordnung zu
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