Serum darf wie alle Heilmittel jedoch nicht kritiklos jedem Verletzten verab⸗ reicht werden, da Schäden auftreten können. Nicht alle Wunden ſind in gleichem Maße tetanusgefährdet. Es gibt Verletzungen, welche wir ſtets als gefährdet anſehen müſſen, daneben aber auch ſolche, bei denen wir keine oder nur geringe Sorge in dieſer Richtung haben brauchen. Die gezeigte Tabelle entſtammt einer Arbeit über bakteriologiſche Wundunterſuchungen, welche mit Unterſtützung des Heſſiſchen Unterſuchungsamtes für Infektions⸗ krankheiten durchgeführt wurde. Da die Häufigkeit des Tetanusvorkommens in den einzelnen Gegenden verſchieden iſt, verfolgte die Arbeit den Zweck, nachzuweiſen, wie oft in unſerer Gegend in den verſchiedenen Wunden Starr⸗ krampfkeime nachweisbar ſind. Wenn ſich auch die Serumgabe weitgehend nach der Beſchaffenheit der Wunde zu richten hat, ſo können wir uns auf Grund der Unterſuchungen doch ein ungefähres Bild von der Notwendigkeit der Serumgabe bei den einzelnen Verletzungen machen. Um keine falſche Vorſtellung aufkommen zu laſſen, ſei darauf hingewieſen, daß bei den Kriegsſchußverletzungen andere Verhältniſſe vorliegen als bei den noch im Frieden unterſuchten Schußverletzungen.
Die Taubſtummheiten in ZHeſſen. Prof. Dr. A. Brüggemann.
Tafel Nr. 1 bringt die Einteilung und Nomenklatur der verſchiedenen Taubſtummheiten. Auf die Unterteilung in erbliche und erworbene Taub⸗ ſtummheit iſt beſonderer Wert gelegt, da die ererbten Taubſtummheiten unter das Geſetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchſes fallen.
Tafel Nr. 2 zeigt eine Aufſtellung über die Zuſammenſetzung von 141 Taubſtummen aus dem Staat Heſſen, die zum größten Teil(96) aus der Taubſtummen⸗Lehranſtalt Friedbberg und zum anderen Teil(45) aus dem kliniſchen Krankengut der Univerſitäts⸗Ohrenklinik ſtammen. Auffallend iſt der beſonders hohe Prozentſatz erblicher Taubſtummheit.
Tafel Nr. 3 bringt eine Zuſammenſetzung der 96 taubſtummen Schüler aus der Taubſtummen⸗Lehranſtalt Friedberg, die zwiſchen dem 7. und 14. Lebensjahr ſtehen. Wie auf Tafel Nr. 2, ſo fällt auch hier der hohe Pro⸗ zentſatz erblicher Taubſtummheit auf.
Tafel Nr. 4 gibt die Taubſtummenzählung für Heſſen wieder, die in ca. zehnjährigem Abſtand durchgeführt wurde. Außer einem Anſtieg im Jahre 1861 iſt ein ſtetiges Abſinken bis 1025 feſtzuſtellen. Neben dieſem Rückgang der Taubſtummen überhaupt iſt auch die Verteilung in den ein⸗ zelnen heſſiſchen Kreiſen eine andere geworden. 1867 haben die ſüdlichen Kreiſe von Oberheſſen, eine höhere Taubſtummenzahl, als die nördlichen Kreiſe. In Rheinheſſen zeigen die weſtlichen Kreiſe höhere Zahlen als die öſtlichen und nördlichen. Seit 1800 iſt die Verteilung eine andere geworden; ſie hat ſich bis heute in dieſer Form erhalten. In Oberheſſen findet ſich die meiſte Taubſtummheit in dem Kreiſe Friedberg und Büdingen, während der Vogelsberg weniger Taubſtumme aufweiſt. Sowohl 1880 wie auch bei
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