in den einzelnen Sportzweigen und aus geſundheitlichen Gründen iſt der regelmäßige Beſuch der Übungsſtunden unerläßlich. Bei öfterem Fehlen ohne ausreichende Entſchuldigung wird die Beſchei⸗ nigung der Teilnahme nicht gegeben.
Sämtliche Übungseinrichtungen des Inſtituts für Leibesübungen ſind vom Univerſitätsgebäude aus bequem zu erreichen. Der in ſeinen Anlagen vorbildliche Univerſitätsſportplatz befindet ſich in unmittelbarer Nähe eines Waldes.
Dem Kudern iſt ein ſehr gutes Betätigungsfeld auf der reich⸗ lich breiten und ſogar für Regatten geeigneten Lahn gegeben. Die Möglichkeit zum Unterſtellen von Paddelbooten iſt durch zwei Paddelboothäuſer gegeben.
Im Schwimmen ſtehen ſowohl ein Freibad(Lahn) als auch ein Hallenbad(Städtiſches Volksbad) zur Verfügung.
Vier muſtergültige Tennisplätze geben reichlich Gelegenheit zu einem umfangreichen Tennisſpielbetrieb.
Zum Schießen ſtehen die vortrefflichen Anlagen des Gießener Schützenvereins in unmittelbarer Nähe des Univerſitätsſportplatzes zur Verfügung.
Da in der nächſten Zeit mit der Errichtung einer eigenen Uni⸗ verſitätshalle gerechnet werden kann, iſt ein vorbildlicher UÜbungs⸗ betrieb in Gießen in jeder Weiſe gewährleiſtet.
Für die wiſſenſchaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Leibesübungen iſt eine reichhaltige Seminarbibliothek vorhanden.
Das Inſtitut für Leibesübungen der Univerſität Gießen bietet auf Grund der ihm zur Verfügung ſtehenden Einrichtungen Gewähr für eine reichhaltige ſportliche Betätigungsmöglichkeit ſowie für eine gründliche Ausbildung zum Lehrer(in) der körperlichen Er⸗ ziehung.
Schule zur Ausbildung Techniſcher Aſſiſtentinnen
in Gießen.
Im Herbſt 1930 wurde die Schule zur Ausbildung Techniſcher Aſſiſtentinnen an mediziniſchen Inſtituten der Univerſität Gießen eröffnet. Die Schule bezweckt eine gründliche Ausbildung der in Kliniken und Inſtituten ſo überaus wichtigen Hilfskräfte. Es machte ſich bei der wachſenden Kompliziertheit unſerer geſamten ärztlichen, ſei es chemiſchen, phyſikaliſchen, hiſtologiſchen oder bak⸗ teriologiſchen Unterſuchungsmethoden die Notwendigkeit geltend,
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