Nach Beendigung dieſer körperlichen Grundſchulung kann jeder Studierende nach Veranlagung und Neigung eine beliebige Sport⸗ art betreiben. Der vielſeitige Übungsbetrieb, Sportfeſte, Werbe⸗ veranſtaltungen, Wettkämpfe und Wettſpiele, ſowie Reichsſport⸗ abzeichen⸗ und SA.⸗Sportabzeichenausbildung tragen in weitem Maße den ſportlichen Intereſſen der Studierenden Rechnung.
Die Ausbildung zum Turn- und Sportlehrerlin) iſt durch die Hochſchulſportordnung, Abſchnitt IV, vom 24. April 1935 für alle deutſchen Hochſchulen nach einem einheitlichen Plan feſtgelegt worden.
Die praktiſche Auosbildung erſtreckt ſich auf folgende Gebiete: A. Für männliche Teilnehmer:
Hallenturnen, Schwimmen, Borxen, Fußball, Leichtathletik,
Sommerſpiele, Rudern, Tennis, Wandern, Skilauf, Gelände⸗ ſport und Segelfliegen.
B. Sür weibliche Teilnehmer: Hallenturnen, Schwimmen, Gymnaſtik und Tanz, Handball, Leichtathletik, Sommerſpiele, Rudern, Tennis, Wandern, Ski⸗ lauf, Segelfliegen und Teilnahme an einem Führerinnenlager des BDmM.
Die theoretiſche Ausbildung erfolgt in Vorleſungen und Ubungen und erfaßt folgende Gebiete:
Philoſophiſch⸗hiſtoriſch⸗politiſche Einführung in das Studium der körperlichen Erziehung.
Grundlagen des Schulturnunterrichtes.
Grundzüge der Theorie der körperlichen Erziehung.
Eine weltanſchauliche Vorleſung.
Anatomiſch⸗phyſiologiſche Einführung in das Studium der kör⸗
perlichen Erziehung.
Angewandte Biologie.
Sport⸗ und ſchulhygieniſches Praktikum.
Hinzu kommt eine methodiſch⸗praktiſche Schulung mit Lehr⸗
übungen im Schulturnunterricht.
Im Hinblick auf die großen Anforderungen, die in jeder Weiſe gerade an die zukünftigen Lehrer(innen) der körperlichen Erziehung geſtellt werden, kann eine Ausbildung zum Turn⸗ und Sport⸗ lehrerlin) nur ſolchen Studierenden empfohlen werden, die ſowohl in körperlicher als auch moraliſcher und geiſtiger Beziehung beſon⸗ ders gute Vorausſetzungen mitbringen.
Eine genügende Teilnahme an den Vorleſungen und wiſſenſchaft⸗ lichen Ubungen wird jedem Studierenden zur Pflicht gemacht.
Mit Kückſicht auf die Erlangung einer ausreichenden Fertigkeit
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