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Das Studium an der Ludwigs-Universität in Gießen an der Lahn / herausgegeben im Auftrage der Stadt Gießen ; zusammengestellt von Hans Fritz Schuster, Gießen ; Bilder von Winterhoff und Bürck
Entstehung
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geſch. II), fünf über Praktiſche Theologie(einſchließlich Pädagogik und Symbolik).

Mindeſtens je ein Proſeminar und Hauptſeminar aller fünf Fächer, eine Übung im Inſtitut für evangeliſche Jugendkunde.

Ferner werden die Repetitorien nachdrücklich empfohlen.

Der Student muß ſich über die Gebiete, welche in den von ihm beſuchten Vorleſungen und Seminaren(bzw. Übungen) nicht be⸗ handelt wurden, durch eigene Arbeit mit Hilfe der Literatur die nötigen Kenntniſſe verſchaffen.

Auskunft darüber erteilt neben den Dozenten der Vepetent.

Der Sport und das Studium der Leibesübungen an der Univerſität Gießen.

Die körperliche Ausbildung an den deutſchen Hochſchulen iſt durch die Hochſchulſportordnung vom 30. Oktober 1934 einheitlich für das ganze Reich geregelt. Das Schwergewicht der Ausbildung er⸗ ſtreckt ſich danach beſonders auf die erſten drei Semeſter, in denen jeder der Deutſchen Studentenſchaft angehörende Studentlin) zur Teilnahme an den Leibesübungen verpflichtet iſt. Nach einem wohl⸗ durchdachten Plan wird jedem Studierenden eine ausreichende Grundſchulung in folgenden Übungszweigen vermittelt.

Studenten Studentinnen 1. Semeſter: Hallenturnen Hallenturnen Boxen Rettungsſchwimmen. Geländelauf Gymnaſtik und Tanz 2. Semeſter: Leichtathletik Geländelauf Kleinkaliberſchießen Leichtathletik 3. Semeſter: Fußball Kleinkaliberſchießen Rettungsſchwimmen Handball

Während dieſer erſten drei Semeſter können durch regelmäßige Teilnahme an den Übungsſtunden und durch günſtig ausfallende Abſchlußprüfungen in den einzelnen Übungszweigen, die am Ende eines jeden Semeſters abzulegen ſind, insgeſamt 200 Punkte erwor⸗ ben werden. Mit welchem Nachdruck der heutige Staat von den vorwiegend geiſtig arbeitenden Studierenden eine gründliche kör⸗ perliche Durchbildung verlangt, geht aus der Tatſache hervor, daß die Berechtigung zum weiteren Studium vom vierten Semeſter ab nur dann erteilt wird, wenn in der dreiſemeſtrigen Grundausbildung mindeſtens 150 Punkte erreicht worden ſind.

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