lehre und Fuchtgeſetzen, in Wirtſchafts⸗ und Finanzwiſſenſchaften, in Landwirtſchafts⸗ und Volkspolitik, Betriebslehre, Bauerngeſchichte und Bauernrecht, in Acker⸗ und Pflanzenbau, in Tierzucht, Boden⸗ kunde, Pflanzen⸗ und Tierernährungslehre, in Werkſtoff⸗ und Maſchinenkunde als unerläßliche Vorausſetzungen für die verſchieden⸗ ſten Fweige unſerer Berufsausübung zu erwerben. Weltanſchau⸗ liche Verbundenheit mit dem Bauerntum, bäuerliches Empfinden ſind Vorbedingungen zur Mitarbeit an der politiſchen Sendung des Bauerntums; Wiſſen und Können auf landwirtſchaftlich⸗techniſchem Gebiet Vorbedingung zur Mitarbeit an den wirtſchaftlichen Auf⸗ gaben der Landwirtſchaft.
Dauer der Ausbildung bis zur Diplomprüfung:
6 Jahre bis zum Schulbeſuch
4„ HGHrundſchule
„ Höhere Schule
„ Arcbeitsdienſt
2„ Woehrdienſt
2„ landwirtſchaftliche Lehrzeit(als Abſchluß landwirtſchaft⸗ liche Werkprüfung)
5„ landwirtſchaftliches Studium bis zur Diplomprüfung
26 ½ Jahre.
9 1½
Berufe des Diplomlandwirts:
1. Unterricht und Beratung: Landwirtſchaftliches Schulweſen und Siedlerberater.
2. Forſchung.
3. Verwaltung: Reichsnährſtand, Finanzverwaltung, Reichsmini⸗ ſterien und Länderregierungen, Reichsanſtalt für Arbeitsvermitt⸗ lung, Landeskulturbehörden.
. Praxis: Bauern, Gutsbeamte, Verſchiedenes.
. Sachverſtändige: in Induſtrie und ſonſtiger Privatwirtſchaft.
. Tierzucht.
. Pflanzenzucht.
. Sonſtige Berufe.
S P


