Druckschrift 
Das Studium an der Ludwigs-Universität in Gießen an der Lahn / herausgegeben im Auftrage der Stadt Gießen ; zusammengestellt von Hans Fritz Schuster, Gießen ; Bilder von Winterhoff und Bürck
Entstehung
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Medizinern, Tierzucht⸗, Tierernährungs⸗, Beurteilungs⸗ und Land⸗ wirtſchaftslehre mit Studierenden der Landwirtſchaft, Phyſiologie, Pharmakologie und Toxikologie zuſammen mit ſolchen der Medizin gehört. Dadurch wird der Geſichtskreis der Studierenden über das rein Fachliche hinaus erweitert und es werden für Studium und Beruf nahe perſönliche Bekanntſchaften geknüpft, die ſehr weſentlich für ſpäteres wechſelſeitiges Verſtändnis im Berufsleben und für nutzbringende Zuſammenarbeit ſind.

Vorbedingung zur Immatrikulation als Studierender der Vete⸗ rinärmedizin und zu den Prüfungen iſt ſeit 1903 das Feugnis der Reife eines Gymnaſiums, eines Realgymnaſiums, einer Oberreal⸗ ſchule oder einer anderen dieſen gleichgeſtellten, innerhalb des Deutſchen Reiches gelegenen Anſtalt. Reifezeugniſſe entſprechender Schulen außerhalb des Deutſchen Reiches bedürfen der Anerkennung des Reichsminiſters des Innern. Ausnahmsweiſe darf diejenige Studienzeit ganz oder teilweiſe angerechnet werden, die einem dem tierärztlichen verwandten Univerſitätsſtudium oder gleichwertigen Hochſchulſtudium gewidmet oder an einer ausländiſchen Univerſität oder Hochſchule zurückgelegt iſt, wofür die Genehmigung des Reichsminiſters des Innern erforderlich iſt. Geſuche um Anerken⸗ nung oder Anrechnung ſind unter Vorlage der Reifezeugniſſe bzw. Studienbelege bei dem Vorſitzenden des Ausſchuſſes für die tier⸗ ärztliche Vorprüfung nach Rückſprache mit dieſem zu Beginn des Studiums einzureichen. Inhaber des Reifezeugniſſes einer Ober⸗ realſchule oder einer anderen dieſer gleichgeſtellten Schule haben vor der Meldung zum naturwiſſenſchaftlichen Abſchnitt der Vorprüfung nachzuweiſen, daß ſie in der lateiniſchen Sprache Kenntniſſe be⸗ ſitzen, die für die Verſetzung nach Oberſekunda eines Realgymna⸗ ſiums erforderlich ſind. Als Nachweis hierfür dient entweder ein mindeſtens genügendes Urteil im Lateiniſchen im Reifezeugnis einer Oberrealſchule oder einer anderen dieſer gleichgeſtellten Anſtalt mit wahlfreiem Lateinunterricht oder ein auf Grund einer Prüfung ausgeſtelltes Feugnis des Leiters eines Gymnaſiums oder Real⸗ gymnaſiums innerhalb des Deutſchen Reiches. An der Univerſität Gießen werden zweiſemeſtrige Kurſe zur Vorbereitung auf das Latinum abgehalten, und es kann in Gießen die Prüfung in Latein an der Univerſität vor dem Kursleiter in Anweſenheit des Vor⸗ ſitzenden der wiſſenſchaftlichen Prüfungsbehörde für das höhere Lehramt abgelegt werden, an welchen die Prüfungsmeldung zu richten iſt.

Das veterinärmediziniſche Studium dauert 9 Semeſter; davon