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Inzwischen pflegte nur Prof. Nebel die Tierheilkunde durch seine oben angegebenen Vorlesungen über Tierseuchen und Hauptmängel; in der Anatomie befanden sich nur einige Präparate, die sich auf die nutzbaren Haustiere beziehen. Es war also damals recht kümmerlich um die Tierheilkunde be- stellt. Aber der hessischen Regierung in Darmstadt lag offen- bar sehr daran, zur Bekämpfung der Tierseuchen und Er- haltung des Tierbestandes besser vor- und ausgebildete, wirk- liche Tierärzte im Lande zu bekommen und deshalb den Unter- richt in der Tierheilkunde an der Universität zu fördern. Das kam auch zum Ausdruck bei Bearbeitung der Organisation des Medizinalwesens in Hessen. So teilte am 18. 7. 1821 das Großherzogl. Hess. Geh. Staatsministerium durch Geh. Staats- rat Wreden unter Bezug auf ein Schreiben von 1819 der Landesuniversität mit, daß auch der Wunsch ausgesprochen werden muß,„daß für eine bessere Vorbildung der Tierärzte gesorgt und den Kandidaten der Thierarzneikunde die Gelegen- heit gegeben werde, dieselbe auf der Landesuniversität zu erhalten, um nicht in dem Falle zu seyn, ihre erste Bildung sogleich auf ausländischen Instituten zu suchen“. Die Antwort der medizinischen Fakultät(laut Schreiben vom 18. 8. 1821) wurde zunächst verschoben, bis Klarheit darüber bestünde, welcher Anteil von den durch die Landstände in Aussicht ge- stellten 10 000 Gulden, die zur Verbesserung der Landes- universität bestimmt wären, für die„Bedürfnisse eines 2Zweck- mäßigen Unterrichtes in der Thierarzneikunde auf der Landes- universität, für bessere Ausbildung der Thierärzte“ zur Ver- fügung stehen würde. In ihrem Präliminarvotum vom 6. 2. 1822 über die Verwendung dieser für die Universität be- willigten Sondergabe von 10 000 Gulden schlug die medi- zinische Fakultät unter dem Dekanat von Prof. Dr. med. Balser außer Verbesserungen und Neuerstellung von medi- zinischen Instituten und Kliniken auch die„Errichtung eines Lehrstuhles und die nötigen Einrichtungen für den theoreti- schen und praktischen Unterricht in der Thierheilkunde“ vor. In diesem Gutachten, das wohl im wesentlichen von Nebel stammen dürfte, ist die klar vorausschauende grundsätzliche Einstellung zur organischen Eingliederung des veterinär- medizinischen Unterrichtes nur in die Universität und zu dessen Aufbau niedergelegt, weshalb das Wichtigste dieses Votums hier auszugsweise wiedergegeben sei.„Es liegt am Tag, daß der Unterricht in der Tierheilkunde nirgends voll- ständiger, zweckmäßiger und zugleich mit geringeren Kosten gegeben werden könnte, als auf der Landesuniversität, auf welcher ohne dies auch die dem Thierarzt nothwendigen Kenntnisse über Botanik, Chemie, Physik, Naturgeschichte, vgl. Anatomie, vgl. Physiologie, Pharmacie, Formulare, Phar-


