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Ueber die Anfänge des Unterrichts in Tierheilkunde an der Universität Gießen (1777-1827) / von Wilhelm Schauder
Entstehung
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nach Prüfung durch die Professoren Nebel und Vogt das testimonium medici veterinarii secundae classis, sive hippiatri erteilt, wie Nebel ins Dekanatsbuch eintrug. Es war also in jenen Jahrzehnten je nach Vor- und Ausbildung sowie bes. Prüfungsleistung die Gruppierung des tierärztlichen Personals und der eigentlichen Tierärzte recht unterschiedlich, welche Abstufungen ja auch noch später zu Vix' Zeiten in Hessen und auch in anderen Staaten sich lange erhielt.

Jener oben erwähnte, so gut in der Prüfung bewertete Tierarzt Wüst wurde von der Großherzogl. Hess. Regierung am 9. 8. 1818 der Universität Gießen zur Erteilung der Licentia legendi für Tierheilkunde in Vorschlag gebracht. Das von dem Exdekan Nebel am 20. 8. 1818 erstattete Votum präliminare facultatis medicae wurde von dem Gesamtsenat genehmigt und Wüst dadurch abgelehnt. Denn es wurde zwar von Nebel die Ueberzeugung geäußert, daß die An- stellung eines Lehrers der Tierheilkunde an der Universität wünschenswert sei, aber Wüst habe trotz gut bestandener Prüfung nicht die philosophische Vorbildung und ausreichen- den allgemein-medizinischen Kenntnisse und sei deshalb wie auch aus anderen Gründen zum Professor an der Universität nicht geeignet. Nebel erwartete auch es ist das ein Zeichen seiner hohen akademischen Auffassung von einem Lehrer für Tierheilkunde und von der an der Universität aus- zubauenden Veterinärmedizin, daß Wüstum die Erlaub- nis, als akademischer Lehrer sich habilitieren zu dürfen, nach- gesucht hätte, falls erBeruf und Neigung zum Lehramte in sich fühlte. So aber schiene Wüstbloß des Erwerbes wegen das Lehrfach zu ergreifen entschlossen zu sein. Sollte aber der von Wüst zu haltende Unterricht nicht für gebildete Tierärzte und Studenten der Medizin gleich anderen akade- mischen Vorlesungen gedacht sein, sondern für sogenannte Kurschmiede, so gehõre das nicht zum Umfange des akademi- schen Unterrichtes. Für diesen Fall würde Wüst ein brauch- barer Lehrer in den einschlägigen Gebieten sein. Es wäre aber auch dann ein Krankenstall, eine Schmiede sowie anato- mische und chirurgische Einrichtungen für ein Institut solcher Art notwendig. Demgegenüber würde jedoch die schon lange gewünschte Errichtung eines Hospitals für Menschen nötiger sein. Diese, auch die Person Wüsts betreffende Ablehnung ist wohl mit ein Grund für dessen spätere Einstellung zur medizinischen Fakultät und(seit 1828) im besonderen gegen Prof. Dr. Vix gewesen, indem Wüst als Mitglied des hessischen Medizinalkollegiums in Darmstadt seinen Einfluß als ständiger Widersacher ViX' und der Fakultät bei der Regierung betr. Errichtung eines Veterinärinstitutes geltend zu machen suchte.