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gezogen, wohl auch in Anerkennung seiner tierärztlichen Ver- dienste und uneigennützigen Hilfe für die landwirtschaftliche Bevölkerung, denn seine Praxis übte er nach seinen Angaben zum Teil unentgeltlich aus, um der Pfuscherei Einhalt zu bieten. Daß es sich aber um die Verleihung nur einer Titular- professur und nicht um eine ordentliche Universitätsprofessur handelte, wie irrtümlich angenommen worden ist, geht auch daraus hervor, daß Pilger am 4. Juli 1804, als ihm wegen dienstlicher Versäumnis infolge seiner ausgedehnten Land- praxis die Fruchtkontrolleurstelle nebst den damit verbundenen Aemtern wieder abgenommen werden sollte, er bei dem Land- grafen vorstellig wurde, ihn für den etwaigen Besoldungs- verlust durch eine Pension zu entschädigen und ihn—„bei der Universität wirklich anzustellen“. Die Gießener Kammer befürwortete beides nicht; der Landgraf Ludwig X. entließ ihn aus den Verwaltungsstellen, gewährte ihm aber wegen seiner früheren Offiziersdienste eine jährliche Pension von 250 Gulden (7. 11. 1804). Pilger durfte den Titel eines Professors der Tierarzneikunst weiterführen, wurde aber nicht als solcher angestellt, wie auch aus einem Schreiben der Großherzoglich Hess. Rentkammer zu Gießen vom 15. 4. 1807 hervorgeht. Ende 1804 hat Pilger Gießen verlassen, er erhielt 1806 einen Ruf als Professor der Tierarzneikunde an die russische Uni- versität Charkow, den er annahm. Sein Todesjahr ist nicht bekannt.
Neben seiner unterrichtlichen und praktisch-tierärztlichen Betätigung in Gießen war Pilger während dieser Jahre auch literarisch sehr rege, wenngleich weniger originell. Außer einer Anzahl kleiner Aufsätze über das Aufblähen der Tiere und den Gebrauch des Trokars, Rinderpest und über Kuhpocken und Kuhpockenimpfung in den Jahren 1800 und 1802(letztere zusammen mit F. Hessart, ord. Professor der medizinischen Fakultät Gießen) gab Pilger als größeres Werk in Gießen ein zweibändiges„Systematisches Handbuch der theoretisch-praktischen Veterinär-Wissenschaft“ 1801/03 heraus, aus dessen Vorrede Pilgers ernstes und selbstloses Bestreben klingt, trotz vieler Anfeindungen und wirtschaft- licher Schwierigkeiten. 1802/03 schrieb er sein„Lehrbuch zum Unterricht des Landmannes, wie er gesundes Vieh anschaffen und erziehen, dasselbe gesund erhalten und vor Krankheiten bewahren, sein krankes Vieh behandeln und dessen schnell verlaufende Krankheiten selbst heilen müsse“.
Außer Nebel, auf den nochmals zurückzukommen sein wird, interessierte sich in Gießen für Tierheilkunde Dr. med. et phil. Joh. Sal. Ernst Schwabe, geb. 1752, der seit 1788 ord. Professor der Medizin und Landphysikus war und, da


