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wegen Mangels an Hörern.„Als dem Präsidenten Moser diese Nachricht zu Ohren kam, war er darüber entrüstet und wies Schlettwein als Dekan an(1778), dafür Sorge zu tragen, daß Dietz seine Lektionen hielte, selbst wenn nur drei Zuhörer sich einfinden sollten.„Wenn diß Mode wird, daß ein reicher und fauler Professor erst den Numerum be- stimmen darf, dann wärs um Lesen geschehen“, schrieb er“ (Stied a). Welchen Inhalts die von Dietz gehaltenen tier- arzneikundlichen Vorlesungen waren und welches Ergebnis sie zeitigten, darüber ist aus den Akten nichts mehr zu ersehen. Als Schlettwein 1785 auf sein Nachsuchen die Universität Gießen verließ, ging die ökonomische Fakultät ein. Ihre Lehr- gebiete— jedoch mit Ausnahme der Tierheilkunde— wurden von der Pphilosophischen Fakultät übernommen.
In dieser habilitierte sich 1788 Friedr. Ludw. Walther, und da seine Vorlesungen über Landwirtschaft, ökonomische Naturgeschichte, Forstwissenschaft und Techno- logie Beifall fanden, wurde ihm 1780 eine außerordentliche und 1700 eine ordentliche Professur in der philosophischen Fakultät übertragen. Ob Walther in seinen Vorlesungen auch über Tierheilkunde im besonderen sprach, ist nicht zu ermitteln, aber literarisch hat er sich unter anderem mit ein- schlägigen Stoffen beschäftigt. So veröffentlichte er:„Kurz gefaßte ökonomische Naturgeschichte Teutschlands für Freunde der Natur, Aerzte, Kameralisten, Land- und Forst- wirte“, 1787;„Belehrungen über das Verhalten des Land- mannes in und nach dem Kriege; nebst einem Anhange über das Aufblähen der Thiere und den Gebrauch des Trokars v. Fr. Pilger“, 1800;„Das Rindvieh, seine verschiedenen Raszen, Zuchten und Spielarten, Geschichte seiner Verbreitung, seiner Erziehung, Benutzung, Krankheiten, Fehler, Feinde“, 1817;„Der Hund usw.“, 1817;,„Das Pferd usw.“, 1820.
Schon vor Einführung eines tierärztlichen Unterrichts an der Universität Gießen, auch schon zu der Zeit des Bestehens der ökonomischen Fakultät und nach deren Aufhebung wandte sich die hessische Regierung in Darmstadt und Gießen seit den 70er Jahren des 18. Jahrhunderts öfters an die medi- zinische Fakultät gleichsam als Medizinalkollegium um Erstattung von Gutachten und um Beratung in Fällen von Tierseuchen und bei gehäuftem Auftreten von bis dahin unbe- kannten Tierkrankheiten und Todesfällen, z. B. bei Hornvieh- seuche, Faulfieber, Lungenbrand, Lungenfäule, Rinderpest (Lues epidemica boum), Morbus armentarius(Lenzel usw.). Wie solche Gutachten lauteten, steht leider nicht im Dekanats- buch, das über die Tatsache der Erstattung allein kurz be- richtet. Auch zu gutachtlichen Aeußerungen über Schädlich-


