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verheiratet waren, und die ihn jede mit zwei Enkelkindern beschenkt hatten. Die eine wurde ihm ganz plötzlich entrissen und er mußte auch noch den Schmerz erleben, daß ihr einer hoffnungsvoller Sohn in der Blüte der Jahre dahinschied. Die zweite Tochter erlag einem schweren Leiden, das sie Jahr und Tag von dem Kreise ihrer Familie fern gehalten hatte. Aber alle diese schweren Schicksalsschläge trug er mit rührender Fassung. Er äußerte zwar, daß es ihm schmerzlich sei, in seinem Alter noch alles das erleben zu müssen, nie jedoch war ihm die geringste Spur von Verbitterung anzumerken.
Auch seine Laufbahn an der Universität Gießen war ein- fach und weicht in keiner Weise von der üblichen ab. Er wurde zwar schon drei Jahre nach seiner Habilitation, 1873, ao. Professor und 1875 ordentlicher, nachdem er einen Ruf auf eine ao. Professur an seiner Heimatuniversität Breslau abgelehnt hatte, aber erst 1888 erhielt er das bis dahin einzige etatmäßige mathematische Ordinariat, als dieses durch den Tod von Baltzer frei geworden war. Er hat 1883 das Dekanat bekleidet und 1893— 94 das Rektorat. Dieses letztere ist die einzige Gelegenheit, wo er öffentlich aufgetreten ist. Er hat sein Amt mit der ihm eigenen Gewissenhaftigkeit verwaltet und, wie er selbst zuweilen erzählte, den Amtsgeschäften sehr viel Zeit gewidmet. Volle 18 Jahre lang hat er den Vorsitz in der wissenschaftlichen Prüfungskommission geführt und sich dabei als wohlwollender Berater der Kandidaten, als ein wahrer Studentenvater bewiesen. Seine unermüdliche Arbeitskraft, seine Geschäftsgewandtheit und reiche Erfahrung hat er jederzeit in den Dienst der Universität gestellt. Auf einem Gebiete hatte er dabei unbestritten die Führung, auf dem der Satzungen. Bei einer Universität wie Gießen, die noch ein gut Teil Selbst- verwaltung in die neue Zeit gerettet hat, ist die Zahl dieser Satzungen größer als anderwärts, und es verstand sich von selbst, daß bei der Umarbeitung alter Satzungen und bei der Abfassung neuer er in erster Linie berufen wurde, den einzel- nen Bestimmungen die rechte Form zu geben und den end- gültigen Wortlaut festzustellen. Solange er der philosophischen Fakultät und dem Senate angehörte, ist wohl keine Satzung in Kraft getreten, deren Ausarbeitung nicht wesentlich ihm zu verdanken gewesen wäre. Auch seine Eigenschaft als Vor- sitzender der Prüfungskommission stellte ihn vor ähnliche Auf-


