202 Lösch,
[Zeitschr. d. Savignystiftung f. Rechtsgeschichte 42, Kanonist. Abtlg. 11(1921) 358 ff.] keinen Aufschluß vermitteln, wird durch jene Gießener Berufung erst jetzt verständlich, wie es nämlich kam, daß Oehler zum Bischof von Mainz aus- ersehen werden konnte. Hier liegen nunmehr die Linien offen: Der Name Oehler war seit 1843 in Darmstadt wie in Mainz ein wohlbekannter und es bleibt bezeichnend, daß gerade die Mehrheit der alten Mitglieder des Mainzer Dom- kapitels aus der Zeit des Bischofs Kaiser bezw. Burg für Oehler eingetreten ist. Wenn Heinrich Karl Jaup, der zweite Nachfolger(seit Sommer 1848) des Märzministers Heinrich von Gagern, noch eigens unter dem 5. Februar 1850 über Oehler bei der württbg. Regierung Erkundigungen einzog, so bedeutete dies mehr nur eine formale Deckung gegen die Minderheitsgruppe im Mainzer Domkapitel unter Lennigs Führung, die sich gegen eine Bevorzugung des ihr „persönlich nicht und anderweitig nur sehr allgemein, in- soweit aber vorteilhaft“ bekannten Oehler hatte sichern wollen. Jaup konnte die Mitteilung der württbg. Regierung, Oehler sei„nicht halb, sondern ganz katholischer Priester, aber kein Ultramontaner“, schon unter dem 7. Februar 1850 entgegennehmen ¹). Zum Erfolg für Oehler führte diese kleine Zwischenaktion nicht mehr. Jaup war sich hierüber wohl schon am Tage, da er jene Anfrage hatte abgehen lassen, durchaus klar. Die Wahl fiel auf einen andern. Unter dem 15. März 1850 kam dem Mainzer Domkapitel das Breve über die Berufung des neuen Bischofs zu und am 20. Mai 1850 folgte die Präkonisation: am 25. Juli 1850 bestieg Wilhelm Emmanuel Freiherr von Ketteler den Mainzer Bischof- stuhl.
Hätte den Rottenburger Domkapitular Oehler der Weg dorthin geführt, so wäre bei seiner vermittelnden Art, seiner
1) Vgl. Vigener, Bischofswahl 419 f.
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1) Lutt Fakultät 68 2) Nehe Jahrbuch, h Jahrg. 1910, 3) Vgl. E


