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800— 1856)
oologischen eitgenossen Leitschrift eser nicht Gießener cherer vgl. Hereits ver- hunderts“. 25, 99 ff.; ThO. 1828,
1830 und
Die kath.-theol. Fakultäten zu Tübingen und Gießen. 169
am 15. Sept. 1827 ordiniert, 21. Okt. 1828 Repetent am Wilhelmstift Tübingen, 1829(Frühjahr?) zum Lic. theol. der Tübinger Fakultät befördert, war bereits durch mehrere Veröffentlichungen in der ThQ und im„Katholik“ sowie durch seine größere Schrift, eine unter Möhlers Leitung erfolgte Umarbeitung einer Tübinger Preisaufgabe ¹) vom Herbst 1824:„Geschichte der Bischofswahlen mit beson- derer Rücksicht der Rechte und des Einflusses geistlicher Fürsten auf dieselben“(Tübingen 1830), hervorgetreten*).
1) Die von der juristischen Fakultät Tübingen gestellte Preis- aufgabe:„Quid auctoritatis quidque iuris fuerit principibus christianis circa episcoporum electionem a Constantino Magno ad hodierna usque tempora?“ fand 3 Bearbeitungen(Staudenmaier; L. Lang, später Dompräbendar in Rottenburg; B. Holl, später Dekan in Horb; vgl. zu Lauchert 47 ergänzend L. Lang, Erinnerungen aus meinem Leben I, 52(Manuskript in der Bibliothek des Wilhelmstifts Tübingen). Dieser Preis der sog. Speyerschen Stiftung wurde so geteilt, daß Staudenmaier den ersten(größeren), Lang einen Neben- preis(den kleineren Teil) erhielt.
2) Die Ausgabe der„Geschichte der Bischofswahlen“ fällt vor die Einleitung der Verhandlungen zur Gießener Berufung, wie aus dem Angriff eines Anonymus in der Zeitschrift„Hesperus“ Jahrg. 1830, Nr. 31, S. 202(Brief aus Tübingen vom 21. Febr. 1830, gezeichnet mit„F.*) zu ersehen ist. Der unbekannte, auch von Lauchert 100 ¹ vergebens gesuchte, Verfasser jenes Kampfartikels ist Dr. jur. Fetzer aus Reutlingen, ein in der Antizölibatsbewegung und sonstigen Polemik sehr tätiger Publizist, der mit wörtlicher Wieder- aufnahme seines Hesperus-Artikels in seiner Schrift„Teutschland und Rom seit der Reformation Luthers“, Frankfurt a. M. II(1830) 172. 446 ff. gegen den„Ultramontanismus“ Möhlers und Stauden- maiers sich ereifert:„Wir möchten wünschen, die Italiener möchten erkennen, daß Staudenmaier und sein ideenreicher Lehrer Möhler, dem die Geschichte der Bischofswahlen zugeeignet ist, je eher je lieber ins heilige Cardinalskollegium gezogen zu werden verdienten, indem beide sich um den Einheitspunkt der alleinseligmachenden, apo- stolischen, römischen Kirche auf ausgezeichnete Weise verdient gemacht.“ Damit erklärt sich Möhlers Andeutung im Brief an Döllinger vom 20. Febr. 1830 bei Friedrich, Möhler 21.


