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Aus der Frühzeit der amerikanischen Anglistik : Louis F. Klipstein (1813-79) / Walther Fischer
Entstehung
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die bei uns gleichlautende sein muß. Für die Authenticität des Zeugnisses scheint das unmittelbar darunter befindliche von der Ortsbehörde in Charleston ausgestellte Zeugniß zu sprechen, welches außerdem besagt, daß Petent gegenwärtig in bablishing begriffen sei, ein zwar kurzer, aber dadurch verständlicher Ausdruck, daß diesseits dem Petenten aufgegeben worden war, falls es nicht thunlich sei, etwas von seinen angeblich im Druck befindlichen Schriften hierher zu senden, wenigstens ein Zeugniß vorzulegen, daß er mit dem Druck beschäftigt sei.

Indem ich nun diese Sache verehrlicher Facultät vorzulegen mich beehre, glaube ich darauf aufmerksam machen zu müssen, daß das ver- wandtschaftliche und freundschaftliche Verhältniß, welches er in seinem ersten Briefe zu der diesseitigen v. Klipsteinschen Familie in Anspruch nimmt, für die Ehrenhaftigkeit des Petenten zu sprechen scheint.

Dr. Osann.

Nachdem Obiges geschrieben, wurde ich von H. Coll. v. Klipstein benachrichtigt, daß einer inzwischen eingelaufenen Benachrichtigung des Petenten zu Folge die desiderierten Drucksachen ehestens hier anlangen würden, worauf ich die obige Mittheilung vor der Hand zurückzuhalten für geeignet hielt. Da diese Papiere jedoch bis heute noch nicht angelangt sind, und da jetzt zu vermuthen, daß sie unterwegs verloren gegangen, so erlaube ich mir, da durch eine vom H. Coll. von Klipstein jetzt nach America beabsichtigte Sendung die sicherste Gelegenheit zur UÜbersendung des Diploms gegeben sein würde, jetzt die Facultät abzustimmen zu bitten ob dieselbe auf die bisherigen Vorlagen geneigt sei, der Bitte des Petenten zu willfahren.

Gießen, den 8. Sept. 1845 Dr. Osann

Nach der neuen Vorlage und dem ganzen Verhältnisse, wie es sich darstellt, bin ich der Ansicht, daß die Doctorwürde unbedenklich, auch ohne die versprochenen Druckschriften an Petenten, ertheilt werden könne.

Dr. Hillebrand

cf. Umpfenbach Schmitthenner[Geschichte] Heyer

Vullers

Da Petent mit mir verwandt ist, muß ich eines weiteren Votums hier mich enthalten, erkläre mich dagegen bereit, nicht allein noch Sorge dafür zu tragen, daß die der Facultät angebotenen Druckschriften später nachgeliefert werden, sondern leiste auch Bürgschaft für die Ent- richtung der bis dahin noch nicht eingebrachten Gebühren.

Dr. v. Klipstein.

Sr. H. Syndicus Spect., und sofort Sr. H. Rectors Magnifizenz zur

gefälligen Erklärung.

G. 10. Sept. 1845. Dr. Osann. Ich habe keinen Grund dem Beschluße der verehrl. Facultät zu widersprechen. 1 G. 8 45 Löhr[Syndikus, Jurist]