264 W. Fischer, Aus der Frühzeit der amerikanischen Anglistik usw.
Auch ich habe keinen Grund zu widersprechen, kann jedoch nicht umhin, den Wunsch auszusprechen, es möchte der Beschluß der ver- ehrlichen Fakultät bis zur Ankunft der Druckschriften des Petenten auf- geschoben worden seyn oder noch werden, wofern dieß möglich ist.
G. 10. Sept. 1845. Dr. Birnbaum[Rektor, Jurist]
Die vorstehende Bemerkung Sr. Magnifizenz veranlaßt mich, die Sache verehrlicher Facultät nochmals vorzulegen und zwar in der Absicht, gefälligst sich darüber erklären zu wollen, ob mit der Ausfertigung und resp. Auslieferung des Diploms bis zur Ankunft der Druckschriften, nach dem Wunsche Sr. Magn., gewartet werden solle. Die jetzt dargebotene Gelegenheit, das Diplom übersenden zu können, schien mir, wenn über- haupt dem Gesuche willfahrt werden sollte, zur Benutzung geeignet.
G. 10. Sept. 45. Dr. Osann.
Unter den vorliegenden Umständen finde ich kein Bedenken, das Diplom sofort auszufertigen und von der Ankunft der Druckschriften zu abstrahieren. Dr. Hillebrand
cf. Heyer cf. Umpfenbach cf. Vullers Schmitthenner
Ich beziehe mich auf die oben gegebene Erklärung, kein Votum ab- geben zu wollen. v. Klipstein.
Gießen. Walther Fischer.
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