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Zur Frage der Leibesübungen / von Prof. Dr. Huntemüller in Giessen
Entstehung
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und ein schul- und aufgabenfreier Halbtag für Leibesübungen in frischer Luft,

b) an den Fortbildungs- und Fachschulen wöchentlich 1 Turn- stunde und ein arbeitsfreier Halbtag für Leibesübungen in frischer Luft.

2. Als Erweiterung und Ergänzung der pflichtmässigen Leibes- übungen ist auch die freie Betätigung der Schüler im Turnen, Spiel und Sport tatkräftig zu fördern.

3. Die Einrichtung und Unterhaltung ausreichender Turnstätten und Spielplätze ist gesetzlich sicherzustellen, insbesondere sind die bisherigen militärfiskalischen Einrichtungen(Kasernen. Truppen- übungsplätze usw.) unentgeltlich und nach grosszügigen Plänen in den Dienst der körperlichen Ertüchtigung zu stellen.

4. Rodeln, Schwimmen, Schlittschuhlaufen, Rudern, Schneeschuh- laufen, Wandern sind in jeder Hinsicht zu fördern. Jugendherbergen und Landheime sind über den ganzen Staat systematisch anzulegen.

5. In jedem Stadt- und Landkreis ist eine hauptamtliche Stelle einzurichten, deren Pflege die gesamte körperliche Ertüchtigung der Schüler und Prwachsenen anvertraut ist.

6. Auf allen Hochschulen ist durch Anstellung von Universitäts- turnlehrern, Anlegung von Universitätsspielplätzen usw. darauf hinzu- wirken, dass der Betrieb der Leibesübungen aller Art sich als eine regelmässige Uebung der Studentenschaft einbürgert.

Leitsätze des A. A. f. L. in Giessen.

Von diesen Gesichtspunkten aus hat auch der Akademische Aus- schuss für Leibesübungen an der Univerität Giessen seine Leit- sätze aufgestellt, die in einer Dozentenversammlung zur Diskussion gestellt und angenommen wurden.

1. Körperkultur und Gesundheitspflege durch Turnen, Spiel und Sport müssen um ihrer grossen Bedeutung für den einzelnen und das Volksganze willen von der Hochschule aus gepflegt und ge- fördert werden, denn die Hochschule ist für die akademische Jugend jetzt der einzige Ort, wo eine svstematische. körperliche Ausbildung erfolgen kann. Sie soll hierin vorbildlich wirken. Körperkultur und Gesundheitspflege können sich nur entwickeln. wenn sie in gleicher Weise betrieben und geachtet werden, wie die Geisteskultur.

2. Um alle Fragen der Körperkultur zu behandeln. soll die Uni- versität ein Institut für Körperkultur schaffen. Aufgaben dieses In- stituts sind u. a.:

Ausbildung von akademischen Turnlehrern und Schulärzten, Untersuchung des Einflusses der Leibesübungen auf den Körper, Er- forschung und Darstellung der Geschichte des Turn-, Spiel- und Sportwesens, Darstellung der Zusammenhänge des Turn-, Spiel- und Sportwesens mit dem gesamten Kulturleben.

3. In diesem Institut soll möglichst jeder Sftudierende auf seine körperliche Beschaffenheit untersucht und über seine körperliche Aus- bildung belehrt werden.

4. Zur Durchführung des Gedankens, dass die körperliche Er- tüchtigung grundlegend für eine gesunde geistige Ausbildung ist, wird an einem Nachmittag der Woche ausser Samstag freie Zeit zu turnerischer und sportlicher Betätigung belassen.

5. Alle Einrichtungen müssen so getroffen werden, dass mög- lichst viele Studierende sich körperlich üben können. Daher muss