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Satzungen der Ortsgruppe Gießen des Deutschen Akademischen Assistenten-Verbandes
(O. G. des D. A. A. V.)
Entstehung
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Der Schriftführer führt über die Vollverſammlungen Protokolle, die am Ende der Verſammlung verleſen und ge⸗ nehmigt werden müſſen. Er führt über Mitglieder und auch ſolche Aſſiſtenten, die ſich der O. G. etwa nicht anſchließen ſollten, Liſten, auf Grund deren die Zugehörigkeit zur O. G. für Verſicherungen u. ä. jederzeit nachweisbar ſein muß. Zu Anfang jeden Monats teill er die neuſte Liſte dem Vorſitzenden und Kaſſenwart ſchriftlich mit ſowie zu den vereinbarten Ter⸗ minen den Kartell⸗Verbänden, Spitzenorganiſationen, Ver⸗ ſicherungsgeſellſchaften uſw.

Dem Kaſſenwart obliegt die Einziehung der Beiträge ſeitens der Mitglieder und Abführung von Beiträgen an andere Verbände, Verſicherungen ꝛc. und die vorteilhafte Ver⸗ waltung des Vermögens.

§ 14.

Eine Vollverſammlung oder Verſammlung einer F. G. faßt ihre Beſchlüſſe mit einfacher Stimmenmehrheit der an⸗ veſenden Mitglieder, ſoweit in den Satzungen nichts anderes vorgeſchrieben iſt(§§ 8, 12, 15 und 16). Bei Stimmiengleich⸗ heit entſcheidet der Vorſitzende.

Eine Vollverſammlung muß mindeſtens einmal im Semeſter abgehalten werden, ferner zur Wahl der Vertreter und Stellung⸗ nahme zur Tagesordnung des Vertretertages oder ſchriftlicher Abſtimmung außerhalb des Vertretertages(gemäß§ 14 bis 16a. der Satzungen des Reichsverbandes des D. A. A. V.) oder wenn eine F. G. oder h der Mitglieder dies ſchriftlich beantragen.

Die Einladung zu einer Vollverſammlung hat ſchriftlich zu erfolgen. Wenn angängig, iſt die Tagesordnung anzugeben. (Ausnahme§§ 8, 15, 16.) In der Verſammlung können Punkte auf die Tagesordnung geſetzt werden, die in der Ein⸗ ladung nicht verzeichnet waren. Der Vorſitzende kann die Abſtimmung über ſolche Punkte vertagen, wenn es nach ſeiner Anſicht im Intereſſe der O. G. liegt.

Die Tagesordnung der letzten Vollverſammlung des vom 1. April bis 31. März laufenden Geſchäftsjahres muß die Berichte des Vorſitzenden, Schriftführers und Kaſſenwartes, die Entlaſtung des bisherigen und die Wahl des künftigen Vorſtandes enthalten.