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Satzungen der Ortsgruppe Gießen des Deutschen Akademischen Assistenten-Verbandes
(O. G. des D. A. A. V.)
Entstehung
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ſatoriſchen Dinge, insbeſondere die Weitergabe von Schrift⸗ ſtücken, Einladungen ꝛc. dem Verbande verantwortlich und zuſtändig. Sie berichten zum 1. jeden Monats über einge⸗ tretene oder bevorſtehende Veränderungen in den Aſſiſtenten⸗ ꝛc.⸗Stellen ihres Bezirkes an den Schriftführer und werben neueintretende Aſſiſtenten zur Mitgliedſchaft.

§ 12.

Der Vorſtand wird von der Vollverſammlung, die Ver⸗ trauensmänner werden von ihren Fachgemeinſchaften für die Dauer eines Jahres gewählt, der Vorſitzende abwechſelnd aus den drei Fachgemeinſchaften in der in§ 10 angeführten Reihenfolge.

Alle Mitglieder des Vorſtandes können wiedergewählt werden, wenn ſich ½ der anweſenden Mitglieder der O. G. dafür ausſprechen. Der Vorſitzende kann jedoch nicht wieder⸗ gewählt werden, wenn der anweſenden Mitglieder derjenigen F. G. dagegen ſtimmen, die den Vorſitzenden zu ſtellen hätte. Von obiger Reihenfolge kann auch weiterhin abgewichen werden, wenn der anweſenden Mitglieder dieſer oder der folgenden F. G. damit einverſtanden ſind.

Stellvertretender Vorſitzender ſoll möglichſt der bisherige Vorſitzende ſein.

Mindeſtens ein Mitglied des Vorſtands bezw. zwei Mit⸗ glieder des erweiterten Vorſtandes müſſen habilitierte Aſſiſtenten ſein, von denen einer der Nichtordinarien⸗Vereinigung ange⸗ hören muß. Andererſeits müſſen mindeſtens ein Nichthabilitierter im Vorſtand, zwei Nichthabilitierte im erweiterten Vorſtand ſein. Habilitiert ſich ein ſolches Vorſtandsmitglied nachträglich, ſo iſt keine Nachwahl erforderlich.

Ueber Wählbarkeit ſiehe§ 4.

§ 13.

Der Vorſitzende vertritt die O. G. nach außen, verwaltet die Akten und erledigt die laufenden Geſchäfte im Einvernehmen mit dem Vorſtand oder dem erweiterten Vorſtand.

Der Vorſitzende beruft Vorſtandsſitzungen, der Vorſtand durch den Schriftführer Vollverſammlungen oder durch die Vertrauensmänner Verſammlungen der F. G. F. G. ein, bei denen der Vorſitzende auch dann Sitz und Stimme hat, wenn

er nicht zur F. G. gehört.