§ 9.
Der Austritt muß durch ſchriftliche Erklärung unter Rückgabe der Mitgliedskarte an den Vorſitzenden vollzogen werden. Er kann nur unter Einhaltung einer Kündigungsfriſt von 2 Monaten zum 1. April oder 1. Oktober erfolgen. Ausſcheiden aus einer Aſſiſtentenſtelle bedingt den Austritt nicht(ſiehe§ 2).
§ 10.
6 3 Mitglieder der O. G. bilden drei Fachgemeinſchaften
1) Mediziniſche F. G., 2) Veterinärmediziniſche F. G.,
3) Philoſophiſche F. G., der auch die Aſſiſtenten an
Inſtituten uſw. der juriſtiſchen und theologiſchen Fakultät angeſchloſſen ſind.
Für organiſatoriſche Zwecke iſt die O. G. außerdem in 6 örtliche Bezirke eingeteilt: 1. Bezirk: Veterinärmediziniſche Inſtitute. 2.„ Mediziniſche Inſtitute ſüdlich der Klinikſtraße. 7 1 nördlich 1„ „ Naturwiſſenſchaftliche Inſtitute und Univer⸗ ſitäts⸗Gebäude.
D
5.„ Gieiſteswiſſenſchaftliche Inſtitute(Seminar⸗ Gebäude). 6.„ Landwirtſchaftliche und Nachbar⸗Inſtitute.
§ 11.
Organe der O. G. ſind der Vorſtand, der erweiterte Vorſtand, die Vollverſammlung und Verſammlungen der F. G. F. G.
Der Vorſtand beſteht aus einem Vorſitzenden, ſtellver⸗ tretenden Vorſitzenden, Schriftführer und Kaſſenwart.
Zum erweiterten Vorſtand gehören außerdem drei von den F. G. F. G. zu wählende Vertrauensmänner und ſechs vom Vorſtand zu beſtimmende Obmänner der Bezirke. Vertrauens⸗ und Obmänner können zugleich Vorſtandsmitglieder, jedoch nicht Vorſitzender ſein..
Die Vertrauensmänner ſind für alle perſönlichen und fachlichen Angelegenheiten der Mitglieder zuſtändig. Die Ob⸗ männer ſind für alle allgemeinen, geſchäftlichen und organi⸗


