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Geschäftsordnung des Vereins Deutscher Studenten zu Gießen / [Verein Deutscher Studenten zu Gießen]
Entstehung
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E. Kneipe.

§ 165. Wöchentlich findet in der Regel eine offizielle

Kneipe, ferner ein offizieller Frühſchoppen am Sonntag ſtatt. Die Kneipe findet nach den Regeln des Gießener V. D. St.⸗Komments ſtatt.

IWV./ Schlußbeſtimmung. § 166. Beſtehen über die Auslegung einer Beſtimmung dieſer Geſchäftsordnung Zweifel, ſo entſcheidet die M. V. mit einfacher Stimmenmehrheit.