Druckschrift 
Geschäftsordnung des Vereins Deutscher Studenten zu Gießen / [Verein Deutscher Studenten zu Gießen]
Entstehung
Einzelbild herunterladen

33

C. Der bortragsabend.

§ 159. Wöchentlich findet ein Vortragsabend ſtatt, deſſen Leitung in der Hand des Vortragsleiters liegt. Die Vorträge ſollen womöglich zuſammenhängend ein geſchloſſenes Thema aus dem Gebiet nationaler und ſozialer Fragen behandeln, über deſſen Wahl ſich der Vortragende mit dem Vortragsleiter einigen muß.

§ 160. Vorträge zu halten, ſind verpflichtet 1. 5. Se⸗ meſter. Es können auch ältere Semeſter herangezogen werden. Die betreffenden Bbr. Bbr. haben bei 3. Strafe bis ſpä⸗ teſtens 8 Tage vor dem Vortragsabend dem Vortragsleiter das Thema ihres Vortrages bekannt zu geben, das auch auf den Wochenplänen zu vermerken iſt.

D. Fuxenſtunde und fuxenprüfung.

§ 161. Allwöchentlich findet mindeſtens je eine praktiſche und eine theoretiſche Fuxenſtunde ſtatt. Tag und Stunde beſtimmen die Fuxmajore.

§ 162. Zuwiderhandlungen gegen ſeine Anordnungen kann der Fuxmajor mit einer Strafe bis zur 1 ahnden. § 163. Die Fuxenprüfung erſtreckt ſich auf:

a) Neuere deutſche Geſchichte und deutſches Staatsrecht.

b) Zwweck und Grundgedanken der Vereine Deutſcher Studenten.

c) Verbands⸗ und Vereinsgeſchichte.

d) Verwaltungsordnung und Ehrenratsſatzungen.

e) Komment, Lieder namentlich die auf die Vereine Deutſcher Studenten bezüglichen und allgemeine ſtudentiſche Verhältniſſe.

f) Studentiſche und geſellſchaftliche Sitten.

§. 164. Auf Grund der Ergebniſſe der Prüfung entſcheidet die Burſchenverſammlung mit ½ Mehrheit über die Aufnahme. Die Aufnahme ſelbſt findet auf einer Kneipe in feierlicher Form ſtatt.