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Geschäftsordnung des Vereins Deutscher Studenten zu Gießen / [Verein Deutscher Studenten zu Gießen]
Entstehung
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Anhang.

fechtordnung des D. D. St. 6ießen.

§ 1. Alle aktiven Bbr. Bbr. ſind verpflichtet, wöchentlich die jeweilig feſtgeſetzte Anzahl von Stunden, alle inaktiven 1 Stunde den Paukboden zu beſuchen. Doch ſteht es dem F. W. frei, auch für ältere Semeſter, die noch Menſuren aus⸗ zufechten haben, den Paukboden offiziell zu machen. § 2. Für unentſchuldigte Verſäumnis der Fechtſtunden, iſt eine Strafe von 2, für unentſchuldigtes Zuſpätkommen bis zu ¼ Stunde eine Strafe von 50 5, bis zu ½ Stunde 1 zu entrichten. Vorübergehendes Berlaſſen des Paukbodens ohne Erlaubnis des F. W. koſtet 50 Strafe. § 3. Der F. W. hat 1, den Paukboden zu leiten. 2. Das Fechtzeug inſtandzuhalten und eine Liſte darüber zu führen. 3. Entſchuldigungen anzunehmen; jedoch kann er nur im Einverſtändnis mit dem 1. Vorſitzenden für längere Zeit vom Beſuche des Paukbodens befreien. 4. Dafür zu ſorgen, daß mindeſtens 3 Bbr. Bbr. das Sekundieren erlernen. § 4. Iſt der F. W. verhindert, ſo hat er für einen Ver⸗ treter zu ſorgen. § 5. Ueber alle Menſuren von Bbr. Bbr. findet eine Beurteilung durch den B. C. ſtatt. Zu einer ſolchen gehören mindeſtens 3 Burſchen. Wenn die nätige Anzahl von Burſchen nicht anweſend ſein kann, wird die Belegerkorporation um eine Menſurbeurteilung gebeten. § 6. Die beurteilenden Burſchen ſind auf Ehrenwort ver⸗ pflichtet, ihre Stimme nach beſtem Wiſſen und Gewiſſen abzugeben. § 7. Eine Menſur iſt ungenügend, wenn aller an⸗ weſenden Burſchen ſich dahin erklärt. § 8. Es iſt den Bbr. Bbr. verboten, Verabredungsmen⸗ ſuren zu fechten.