Druckschrift 
Geschäftsordnung des Vereins Deutscher Studenten zu Gießen / [Verein Deutscher Studenten zu Gießen]
Entstehung
Einzelbild herunterladen

ng.

c) bei Wiederaufnahme eines Antrages in die Tages⸗ ordnung, der in demſelben Semeſter ſchon einmal abgelehnt wurde.

d) bei Anträgen auf Uebergang zur Tagesordnung, auf Schluß der Debatte oder der Rednerliſte.

e) bei Appellation gegen Beſchlüſſe und Erkenntniſſe des Vorſtands.

f) bei Anträgen auf Aenderung der Statuten, der Ver⸗ waltungsordnung, der beſtehenden Vereinsbeſchlüſſe.

§ 148. Aufnahme neuer Mitglieder erfordert ³¼ Mehrheit, von ſtändigen Gäſten% Mehrheit.

§ 149. In allen Fällen iſt Annahme durch Akklamation geſtattet. Erhebt ſich dagegen kein Widerſpruch, ſo gilt der Antrag als einſtimmig angenommen.

§ 150. Beſchlüſſe, die ordnungsgemäß mit Mehrheit gefaßt wurden, beſtehen auch dann zu Recht, wenn ſie gegen Beſtimmungen der Geſchäftsordnung verſtoßen.

e) Wahlen.

§ 151. Zu jeder Wahl erfolgen die Vorſchläge aus der Verſammlung. Sämtliche Namen ſind vom Schriftführer auf eine Kandidatenliſte zu ſetzen. Erfolgen keine Vorſchläge mehr, ſo iſt die Liſte vom Vorſitzenden zu ſchließen und bei den Betreffenden auzufragen, ob ſie die Wahl annehmen würden. Diejenigen, welche ablehnen, ſind zu ſtreichen(ſ.§ 54).

8

§ 152. Die Abſtimmung über mehrere Kandidaten erfolgt ſtets in der Reihenfolge, in der ihre Namen in der Kandidaten⸗ liſte verzeichnet ſind.

§ 153. Stehen mehrere Kandidaten zur Wahl!, ſo ent⸗ ſcheidet abſolute Mehrheit, ſonſt tritt Stichwahl ein; bei Stimmengleichheit entſcheidet das Los.

§ 154. Auf Wunſch auch nur eines Mitgliedes muß Zettelwahl eintreten.