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2. 6ang der derhandlungen. § 115. a) Feſtſtellung des Protokolls der letzten M. V. b) Geſchäftliche Mitteilungen(Eingelaufene Schreiben). c) Feſtſtellung der Tagesordnung. d) Erledigung der Tagesordnung. e) Verſchiedenes.
§ 116. Feſtſtellung des Protokolls der letzten M. V.
Der erſte Vorſitzende bezw. ſein Stellverteter eröffnet die M. V. und erteilt dem Schriftführer das Wort zur Verleſung des Protokolls der letztén Mitgliederverſammlung. Hat niemand gegen dasſelbe etwas einzuwenden, ſo wird es vom Vorſtand für gültig erklärt und von ihm unterzeichnet. Es ſind nur ſachliche Berichtigungen geſtattet.
§ 117. Geſchäftliche Mitteilungen. Der Vorſtand hat ſämtliche eingelaufenen Schreiben vorzu⸗ legen und ſonſtige Mitteilungen zu machen.
§ 118. Feſtſtellung der Tagesordnung.
Interpellationen ſind 24 Stunden vorher dem Vorſtande einzureichen und müſſen als erſter Punkt auf die Tagesord⸗ nung geſetzt werden.
Anträge ſind ebenfalls 24 Stunden vorher dem Vorſtande einzureichen. Anträge, die ſpäter einlaufen, können nur noch mit ⅞ Mehrheit auf die Tagesordnung geſetzt werden.
§ 119. Erledigung der Tagesordnung.
ſiehe§§ 121— 15⁵4.
§ 120. Verſchiedenes.
Nach Erledigung der Tagesordnung können nur noch Anfragen und Mitteilungen vorgebracht bezw. erledigt werden.
3. Erledigung, der lagesordnung.
a) Interpellationen. § 121. Der Interpellant hat ſeine Interpellation zu be⸗ gründen, worauf der bezw. die Interpellierten dieſelben be⸗ antworten.


