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Geschäftsordnung des Vereins Deutscher Studenten zu Gießen / [Verein Deutscher Studenten zu Gießen]
Entstehung
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Bücher werden höchſtens auf 4 Wochen aüsgeliehen. Wer die Bücher länger behält, hat für die Woche und Band 25 zu zahlen, die vom Bücherwart einzuziehen ſind.

Ueber die Strafgelder iſt Buch zu führen. Dieſelben werden zur Inſtandhaltung, bezw. mit Genehmigung des Vorſtandes, zur Erweiterung der Bibliothek verwandt.

§ 98. Hat Jemand ein Buch verloren oder beſchädigt, ſo hat der Bücherwart dasſelbe ſofort neu anzuſchaffen bezw. ausbeſſern zu laſſen. Der Betrag iſt ſogleich von dem Ent leiher einzuziehen.

Gegen Ende des Semeſters ſind alk einem vom Vorſtande zu beſtimmenden Tage ſämtliche Bücher abzuliefern bei Strafe von 1.

§ 99. Der Archivwart hat die Vereinschronik zu führen.

Die Vereinschronik ſoll eine Ueberſicht über das Leben und die Entwicklung des Vereins in großen Zügen enthalten, einſchlägige Zeitungsabſchnitte ſind beizufügen.

In das Archiv ſind aufzunehmen: Protokoll und Beſchluß⸗ bücher, Vereinsalbum, Semeſterberichte und Vereinsgeſchichten, der V. V. D. St. Ueber den Inhalt des Archivs iſt ein genaues Verzeichnis zu führen.

§ 100. Der Schmuck⸗ und Wichswart hat für Ordnung, Sauberkeit des Vereinslokals, für Inſtandhaltung des Vereins⸗ wichſes und des geſamten Vereinsinventars zu ſorgen und zu dieſem Zweck eine genaue Inventarliſte zu führen.

Das Vereinsinventar iſt gegen Feuersgefahr zu verſichern; neuangeſchaffte Gegenſtände ſind ſofort zur Verſicherung anzu⸗ melden.

Verluſte und erhebliche Beſchädigungen ſind dem Vorſtande ſofort anzuzeigen.

§ 101. Ueber den Poſtkartenwart ſiehe K. O.

§ 102. Die Ausſchußvertreter haben die Intereſſen des Vereins im A. St. A. zu vertreten und ſind verpflichtet, nach jeder Sitzung auf der M. V. Bericht zu erſtatten.