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Geschäftsordnung des Vereins Deutscher Studenten zu Gießen / [Verein Deutscher Studenten zu Gießen]
Entstehung
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§ 78. Der praktiſche Fuxmajor hak die Füxe mit der Geſchäfts- und Kneipordnung, den Vereins- und Verbands⸗ ſatzungen und den allgemeinen ſtudentiſchen Verhältniſſen be⸗ kannt zu machen. Zu dieſem Zwecke hat er wöchentlich eine Fuxſtunde abzuhalten. Verſäumnis derſelben wird mit 1, Zuſpätkommen, bezw. vorzeitiges Nachhauſegehen, mit 50 beſtraft.

§ 79. Der theoretiſche Fuxmajor, für den im übrigen dasſelbe wie für den praktiſchen gilt, hat die Füxe über die Geſchichte und Ziele des Vereins und Verbandes, ſowie über Verfaſſungs⸗ und Bürgerkunde und Aehnliches zu unterrichten.

Ueber die Fuxſtunden iſt Protokoll zu führen.

§ 80. Zuwiderhandlungen gegen ſeine Anordnungen kann

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der Fuxmajor mit einer Strafe bis zu 1 ahnden.

§ 81. Er hat dafür zu ſorgen, daß jeder Fux innerhalb 4 Wochen nach ſeinem Eintritt ſich einen Leibburſchen wählt.

§ 82. Der Kaſſenwart hat über Einnahme und Ausgabe genau Poſten für Poſten Buch zu führen und iſt für die ihm übergebenen Gelder verantwortlich.

§ 83. Er hat zu dieſem Zwecke folgende Bücher zu führen:

1. das Hauptbuch(Einnahme⸗Ausgabe);

2 ein Kontobuch für die Mitglieder;

3. ein Schuldbuch, d. h. ein Buch, in welches ſowohl die Schulden, als auch die Forderungen des Vereins, aus⸗ genommen diejenigen an Mitglieder und Alte Herren, aus dem laufenden Semeſter einzutragen ſind

Anmerkung zu 2. und 3.: Für jedes Mitglied iſt eine beſondere Seite einzurichten.

4. ein Belegbuch, in welches ſämtliche Quittungen und Belege

aufzunehmen ſind;

ein Buch, in welches ſämtliche unbezahlten Rechnungen

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aufzunehmen ſind Sämtliche Bücher ſind vom 1. Vorſitzenden auf ihre Richtig. keit zu prüfen.