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3. Der Ferienvorſtand.
§ 73. Während der Ferien liegt die Verwaltung des Vereins in den Händen des Ferienvorſtandes. Er wird in der letzten M. V. möglichſt aus den während der Ferien in Gießen bleibenden Mitglieder gewählt und tritt ſein Amt ſofort nach der Entlaſtung des ſcheidenden Vorſtandes an.
§ 74. Der Ferienvorſtand tritt in die Rechte und Pflich⸗ ten ſämtlicher Vereinsbeamten ein. Er hat das Recht, in dringenden Fällen andere Mitgliedern zu ſeinen Geſchäften heranzuziehen.
§ 75. Der Ferienvorſtand hat dem Verein auf der 1. M. V. nach den Ferien Rechenſchaft abzulegen und auf dem B. C. Entlaſtung nachzuſuchen.
8 B. Die übrigen Remter.
§ 76. Die übrigen Aemter des Vereins ſind:. 1. Der theoretiſche F. M. 2. Der praktiſche F. M. 3. Der Kaſſenwart. 4. Der Schuldentilgungskaſſenwart. 5. Der Strafkaſſenwart. 6. Der Bierkaſſenwart. 7. Der Berichterſtatter und K. W. für die Ak. Bl. 8. Der Leiter der Vortragsabende. 9. Der Bücher⸗ und Archivwart.
10. Der Schmuck⸗ und Wichswart. 11. Der Poſtkartenwart.
12. Der Ausſchußvertreter.
13. Der Vertreter zur V. T.
§ 77. Die Beſetzung dieſer Aemter geſchieht zu Beginn des Semeſters. 1. Der B. C. wählt die Fuxmajore, den Fechtwart und den Hauptkaſſenwart. 2. Nebenämter, die vom Vorſtande beſetzt werden, ſind der Schmuck⸗ und Wichswart, der Bücher⸗ und Poſtkartenwart. 3. Die Beſetzung der übrigen Aemter erfolgt durch die M. V.


