§ 5. Frühere Mitglieder von Brudervereinen werden ohne weiteres nach ihrer Meldung durch Verpflichtung auf die Vereins⸗ ſatzungen und unbedingte Satisfaktion aufgenommen
§ 6. Jedes in den K. V. hier neu eintretende Mitglied, gleichviel in welchem Semeſter, zählt zu den Füxen. Die Zeit der Aufnahme unter die Burſchen iſt von der Burſchenver⸗ ſammlung zu beſtimmen.
Vor der Burſchung müſſen ſämtliche Rückſtände bezahlt ſein.
§ 7. Der V. D. St. Gießen ſetzt ſich zuſammen aus: 1. ordentlichen Mlitgliedern, a) Aktiven, b) Inaktiven; 2. außerordentlichen Iitgliedern, a) exmatrikulierten Inaktiven, b) auswärtigen Inaktiven; 3. ftändigen 6äſten. Außerdem zählen zum Verein: 4. Hlte Herren, a) ordentliche, b) außerordentliche; 5. Ehrenmitglieder. § 8. Ordentliche Mitglieder ſind diejenigen, die bei der hieſigen Univerſität immatrikuliert und ortsanweſend ſind, und denen alle Rechte, die der Verein verleiht, zuſtehen. Sie werden eingeteilt in Aktive und Inaktive. § 9. Aktive Mitglieder ſind die im 1. bis 5. K. V⸗ Semeſter ſtehenden, Inaktive diejenigen, denen durch Beſchluß der M. V. auf ihren Antrag hin die Rechte eines Inaktiven verliehen worden ſind. § 10. Außerordentliche Mitglieder ſind: a) die exmatrikulierten Inaktiven, die, ohne A. H. zu ſein, an der Univerſität exmatrikuliert ſind, oder Rechte von Exmatrikulierten erhalten haben.


