Studium ſich widmen kann, oder ob er in Zukunft dem Hilfsdienſt gehören ſoll! Wie dringend für die aus dem Felde Heimgekehrten der Wunſch, möglichſt raſch zum erſehnten Ziele zu kommen! Wie vielfach die Fragen nach der Anrechnung der Kriegsſemeſter¹)! Wie oft müſſen jetzt die Termine, die ſonſt ſo regelmäßig innegehalten wur⸗ den, verſchoben werden! Immatrikulationstermine? Ja, aber in dieſer Woche iſt Abiturientenexamen, und in der folgenden zieht ein Teil der ſoeben Geprüften den feldgrauen Rock an! Oder es kommt einer, der noch nicht immatrikuliert war, aus dem Feld nach der Heimat, um das Verſäumte raſch nachzuholen. Examenstermine? Ja, aber wenn ein Examinand vom militäriſchen Arlaub abhängig iſt? In Gießen iſt man elaſtiſch genug, um jede Rückſicht zu neh⸗ men, die aus ſachlichen Gründen genommen werden muß. Mag denn jetzt manches einen anderen Weg gehen als ſonſt! Mag manche Beratung, mancher Beſchluß nötig werden, den ſonſt feſtgefügte Satzungen überflüſſig machten! Wir tun gern, was getan werden muß, um berechtigten Wünſchen der Kommilitonen entgegenzukommen, die fürs Vaterland im Felde ſtehen.
Bei dieſer Gelegenheit ſei eine Zukunftsfrage erwähnt, die in den Zeitungen viel erörtert worden iſt: die Frage der„Trimeſtrie⸗ rung“ des akademiſchen Jahres. Ein ſchauderhaftes Wort:„Tri⸗ meſtrierung“. Aber das ſollte uns nicht ſtören, wenn die Sache gut wäre. Gemeint iſt ja, daß einige Zeit nach dem Kriege das Jahr nicht zwei Semeſter, ſondern drei„Trimeſter“ haben ſoll, deren jedes gleich einem Semeſter zu gelten habe. So könnte denn ein Studium von ſechs Semeſtern in zwei Kalenderjahren abſolviert werden. Wahrſcheinlich leuchtet der Plan manchem ein: Ei des Ko⸗ lumbus! Wir in Gießen haben doch ſchwere Bedenken. Drei Se— meſter von der Länge der jetzigen ſind ja gar nicht in ein Jahr zu preſſen; alſo würden die Semeſter verkürzt werden, die Ferien faſt
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ganz fortfallen. Was würde das für eine Hetzjagd werden! Könn⸗
¹) Eine Ordnung dieſer Angelegenheit ſteht bevor. Eine gewiſſe Verkür⸗ zung der Zahl der Pflichtſemeſter wird— je nach dem Studium in beſonderer Feſtſetzung— genehmigt werden. Daß nicht die ganze Kriegszeit aufs Studium angerechnet werden kann, verſteht ſich ja von ſelbſt; wenn das geſchähe, könnte ja mancher ſein Examen machen, ohne je die Aniverſität von innen geſehen zu haben! Aber die Zeit, die nicht aufs Studium angerechnet wird, wird wahr⸗ ſcheinlich den Amtsjahren zugerechnet werden. Damit wird allen Wünſchen genügt ſein.
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