Als die Abgeordneten der zur oberrheiniſchen Kirchenprovinz gehörigen Staaten im Jahre 1820 auf der Conferenz zu Frank⸗ furt a. M. den Beſchluß faßten,„daß jeder der vereinten Staa⸗ „ten, wo dies nicht bereits ſtattfinde, für die zweckmäßige „Bildung der Candidaten des katholiſch⸗geiſtlichen Standes ent⸗ „weder eine katholiſch⸗theologiſche Lehranſtalt errichten und die⸗ „ſelbe als Facultät mit der Landesuniverſität vereinigen, oder „aber die Candidaten an eine auf dieſe Art eingerichtete Univer⸗ „ſität in der Provinz ſenden ſollten,“ ſo war die Abſicht dieſes Beſchluſſes keine andere, als die ganze Bildung des Klerus den Händen der kirchlichen Vorſteher zu entwinden, und durch eine von kirchlichem Einfluß befreite Erziehungsweiſe ſich eine Geiſt⸗ lichkeit zu verſchaffen, welche, von Jugend auf erfüllt mit den liberalen und aufgeklärten Lehren der ſg. modernen Wiſſenſchaft, ſich zu Allem bereit und geſchickt finden ließe, was die Volks⸗ und Kirchenbeglücker beſchließen würden, nämlich Losreißung von Rom, Gründung einer deutſchen Nationalkirche, deutſche Liturgie, Abſchaffung des Cölibats, allmälige Verſchmelzung mit dem Proteſtantismus u. ſ. w.; man wollte, wie eine damals er⸗ ſchienene Schrift ſich ausſpricht,„darum in der oberrheiniſchen „Provinz eine neue, ganz eigene Erziehung, weil man auch eine „eigene katholiſche Kirche in der Provinz einzuführen beabſich⸗ „tigte.“
Jedoch, ſo wenig Jemand dieſe Abſicht der Frankfurter Punk⸗ tatoren, welche aus allen ihren Beſchlüſſen klar hervorleuchtet, in Abrede ſtellen wird, ſo will und darf deßhalb nicht behauptet werden, daß alle Diejenigen, die ſpäter zur Aufführung des dort getroffenen Beſchluſſes ihre Hand geboten und mitgewirkt


