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haben, dieſelbe verwerfliche Abſicht getheilt hätten; ſie mochten vielmehr in der Gründung ſolcher katholiſch theologiſchen Facul⸗ täten eine für die Kirche vortheilhafte Maßregel erblicken und ſich von der, durch die neuen Anſtalten zu weckenden Wiſſenſchaftlich⸗ keit viel Gedeihliches verſprechen.
Das Geſagte dürfte namentlich von der Gründung der ka— tholiſchen Facultät in Gießen“), über welche wir in dem Folgenden ausführlicher zu ſprechen gedenken, ſeine Geltung haben; denn hier ſehen wir vorzüglich einen Mann thätig, deſſen ganzer Charakter ebenſoſehr den Verdacht einer feindſeligen Ge⸗ ſinnung gegen die katholiſche Kirche ausſchließt, als ſein bisheri⸗ ges Wirken für die Wohlfahrt der Kirche gerechten Anſpruch auf den Dank aller wohldenkenden Katholiken hat. Dieſe perſönliche höchſt achtbare Geſinnung des Großh. Heſſ. Staatsraths, Hrn. von Linde, der mit der Einrichtung der neuzuſchaffenden katho liſch-theologiſchen Facultät in Gießen beſonders beauftragt war, konnte jedoch die ſchlimmen Folgen, die mit der Ausführung eines aus Feindſchaft und Argwohn gegen die katholiſche Kirche hervorgegangenen und ihrer Freiheit und Selbſtſtändigkeit ſchnur⸗ ſtracks zuwiderlaufenden Beſchluſſes verknüpft waren, nicht ganz verhindern; der Keim des Böſen, der von Anfang an im Plane der Errichtung ſolcher der kirchlichen Leitung entzogenen Lehran ſtalten gelegen, konnte nicht ertödtet werden; er entwickelte ſich und brachte, wenn auch in geringerem Maße, dennoch ſeine Früchte; denn die Facultät, von ihrer Geburt an in eine falſche Stellung zur Kirche gebracht, ſcheint jenes höheren göttlichen Segens zu entbehren, der auf allen den Schöpfungen zu ruhen
1) Nur in Gießen kam für das Bisthum Mainz die Gründung einer katholiſch⸗theologiſchen Facultät zur Ausführung; Freiburg und Rottenburg hatten bereits ihre Facultäten in Freiburg und Tübingen In Fulda wußte der Hochw. Biſchof durch ſein energiſches Einſchreiten die Unterdrückung ſeines Seminars und die Verlegung der katholiſch⸗ theologiſchen Lehranſtalt nach Marburg zu verhindern; für Limburg wurde nur 1838 eine Vereinbarung zwiſchen Heſſen und Naſſau be⸗ treffs der Facultät in Gießen abgeſchloſſen.


