lich macht“(IV, 360).
Die dritte„verfängliche“ Frage:„Wie stellt sich die neue Philosophie zu dem Adel“ beantwortet Schau- mann mit Fichtes„Pflichten der Staatsbeamten“ in dessen System der Sittenlehre(IV, 358 ff.). Bei der Zeichnung eines Staatsideals folgt Schaumann eben— falls ganz Fichtes Grundlage des Naturrechtes, wie sich aus dem Zusammenleben der Menschen heraus die Gemeinde, der Staat, gebildet hat, dem die Macht über die Einzelindividuen übertragen wird; wie die Ausübung des Machtgesetzes entweder einem Einzelnen(Mono- kratie) oder Mehreren(Republik) übertragen wird; wie aber auch die Exekutive durch die Konstitution gebunden und dem Staat verantwortlich ist, der zur Beaufsichtigung der richtigen Ausübung des Gesetzes Ephoren ernennt. „Ein gutes Civilgesetz und die strenge Verwaltung des- selben hebt die Ausübung der Kriminalgesetzgebung ganz auf“(III, 186).„Und nach solchen Gesetzen wird das Volk regiert, dessen Regent nicht bloß bekennt, daß er Gott verantwortlich ist, sondern der sich in seinem Ge- wissen wirklich vor Gott zur Rechenschaft zieht, und der so regiert, daß ihm sein Volk mit Freuden und frei- willig huldigt“(S. 120). Als Beispiele dieser Fürsten nenmt er Landgraf Ludwig X. von Hessen- Darmstadt und König Friedrich Wilhelm III. (1797— 1840) von PreußBen.
sern im Allgemeinen und für die Einzelnen nicht unmög-


