B.
Die zweite Anklage: Die neue Philoso- Phie ist dem Staate gzefäahrlicn.
Diese Anklage gegen die Philosophie ist älter;„Ja-— kobinismus hieß das Gespenst(S. 93).„lch bin ihnen ein Demokra t, ein Jakobiner“, Schreibt ein Monat später Fichte selbst in seiner Verantwor- tungsschrift(V, 286). Diese Anklage geht bis in die Jahre 1793 und 1794 zurück, auf die„Beiträge zur Berichti- gung der Urteile des Publikums über die französische Revolution“ und auf die„Zurückforderung der Denk- freiheit“.“) Schaumann s,Stellt diesen Verdächtigun- gen den„Geist der Transcendentalphilosophie in Absicht auf den Staat“ gegenüber, obwohl er sich„mit der Be- merkung begnügen könnte, daß eine Philosophie, die alle ihre Lehren auf das Göttliche im Menschen gründet, dem Staate unmöglich gefährlich sein Könnte(S. 95). Zu- nächst stellt Schaumann der sich im Folgenden, wie wir sehen werden, ganz an Fichtes Grundlage des Naturrechts(Sämtliche Werke II!) hält, fest, daß die Wissenschaftslehre den„bisher gar nicht allgemein gel- tenden Satz daß das Recht bloß eine rechtliche Ansicht verstatte, auch scientifisch geltend gemacht habe“ (S. 90):; so„sah der eine in seinen wissenschaftlichen Rechtsentwürfen über den Staat hinaus und wollte ihn zu einem moralischen Reich machen“(S. 98). Es ist die Einleitung Fichtes zu seiner Grundlage des Natur- rechtes, was Schaumann hier ausführt. Fichte hatte sich gegen den„Formularphilosophen, der dies und jenes denkt“,„ohne um das Obiekt besorgt zu sein“ und gegen die Verknüpfung der Rechtslehre mit dem Sitten-
) Vgl. Fichtes Leben 1, 164.


