Lanz ibe T-
leser
A.
Dieerste Anklage: Dle neue Philosophie führt zu m Atneismuls.
Der Begriff Atheismus ist unbestimmt; es kann„eine spekulative Lehrmeinung“ oder„eine gottlose Gesinnung“ sein. Es besteht demnach ein Unterschied zwischen theo- retischem und praktischem Atheismus. Schaumann selbst hält den Atheismus für keinen sachlich begründeten Begriff(S. 23). Er stellt vier Möglichkeiten auf, wie die Ankläger den Begriff Atheismus verstehen können:
1. Das Bild, das die Philosophen von Gott entwerfen, stimme nicht überein mit dem Bilde, das die Ankläger sich gewöhnlich entwerfen. Deshalb gelten die Philo- sophen als Atheisten. Schaumann ist fest überzeugt, daß die wortführenden Ankläger ihre Klage im Sinne dieses Verhältnisses aufstellen,„ob sie selbst gleich es nicht bei sich zum deutlichen Bewußtsein kommen lassen, noch weniger es Anderen gestehen wollen“(S. 24). Ein Gesetz, wie man sich Gott,„von dem ihr euch kein Bild— nis machen sollt“, zu gedenken hat, gibt es nicht, und „eine vernünftige Regierung würde es auch schwerlich geben“(S. 25): Die Anklage kann deshalb in letzterem Sinne(im Interesse eines solchen Gesetzes) nicht ge— meint sein.
2. Die Art der Schilderung, d. h. die Sprache und die Methode, wie sie die Philosophen geben, weiche von der der Bibel ab.„Auch diesen möglichen Sinn der Anklage werden die Kläger nicht zugestehen“(S. 25). Denn sie wissen, was ihnen erwidert wird. Der Theolog und der Philosoph gehören getrennten Gebieten an; für den einen ist„die Bibel das Gesetzbuch“, der andre„hat die Pflicht und das Recht, sich innerhalb der Grenzen der Vernunft zu halten“(S. 26). Dennoch wird kein Unterschied zwi- schen den Lehren über Gott bei beiden zu finden sein: beide fordern zum Glauben an Gott auf, und beide lehren, „Gott ist ein Geist.


