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3. Die neue Philosophie leugne jedes göttliche Wesen und Sein überhaupt.„So etwas fällt einem bei dem Wort Atheismus am natürlichsten und ersten ein, aber es ist unmöglich, daß man in dem gegenwärtigen Fall diesen Sinn habe andeuten wollen“(S. 26). Gestützt kann diese Behauptung werden— und das ist die einzige Möglich- keit— durch die Frage Forber gLS: IsSt ein Gott? und seine Antwort: Es ist und bleibt ungewiß.¹) Diese Mög- lichkeit fällt aber weg, wenn man damit den PFichte- schen Aufsatz in demselben Journal Vergleichlt:„ES st gar nicht zweifelhaft, sondern das Gewisseste, was es gibt, ja der Grund aller anderen Gewißheit, das einzige absolut gültige Obiektive, daß es eine moralische Welt- ordnung gibt.““) Schaumann teilt seinen Lesern außer dieser Stelle noch die Schlußworte des Fiente- schen Amufsatzes mit und stellt dann die Frage:„Kann ein Mann, der diese Worte*) als das Glaubensbekenntnis des verständigen und guten Menschen empfiehlt, die Gottheit leugnen?“
4. Die neue Philosophie führe den Menschen zu einem „Lottlosen Lebenswandel, zur Irreligiosität und Immora- lität“(S. 32). Auch diese vierte Möglichkeit werden die Ankläger nicht offen eingestehen; denn„sie wissen wohl, daß noch kein Philosoph so Stark als Kant und Fichte auf den Primat der praktischen Vernunft, d. h. darauf gedrungen hat, daß das Gesetz der Heiligkeit in unserm Gewissen die höchste Autorität für unsern Geist und die unverbrüchliche Regel unsres Tuns und Lassens sein solle“(S. 32). Zum Beweis fordert S chaumann auf, die Kantischen Schriften“) zu lesen: von
²) Philosophisches Journal 1 2) Philosophisches Journal 1 V. 187, 188).
798, S. 41. 798. S. 17(auch Sämtliche Werke
I
²) Philos. Journal 1798, S. 18— 20 oder Sämtl. Werke V, 188—189. ²) Vgl. Kant: Kritik der Urteilskraft, bes. von§ 83 an: die Re- ligion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft, 2. und 3. Stück;
Kritik der praktischen Vernunft, bes. die Postulate; Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. bes. S. 87 und 907(3. Aufl. Riga 1792); die Metaphysik der Sitten, 2. Teil: Von den Pflichten gegen sich und gegen andere.


