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Die Giessener Beteiligung an dem Fichteschen Atheismusstreit / eingereicht von Friedrich Herweck, geboren in Darmstadt
Entstehung
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Glaubens ab und zwar durch den Begriff einer übersinn- lichen Welt: Ich finde mich schlechthin frei von den Sinflüssen der Sinnenwelt, und doch hat meine Freiheit eine Bestimmung, einen Zweck.Ich selbst und mein notwendiger Zweck sind das UÜbersinnliche(V, 181).¹) Die ganze Sinnenwelt tritt in ein Abhängigkeitsverhältnis zur Moralität. Diese moralische Ordnung ist das Gött- liche. Mein Wollen ist gebunden durch die innere Stimme, von der ich mir die Möglichkeit nur, sie täusche mich, nicht denken kann. Diese Stimme, sagt Schmidt. ist das Gewissen, das den Menschen unabhängig von der Sinnenwelt macht. Es kann alles mit mir geschehen; mein Körper kann in Staub zertrümmert werden, mein Wille bleibt ungebeugt. Dabei wird aber nicht behaup- tet,daß du, wenn du etwann dich auf die angegebene Weise nach dem Ausspruche deines Gewissens bestim mest, daß du dir dann gerade der Gedanken: ich bin ein übersinnliches Wesen, jenes ist mein Zweck, folglich muß ich so handeln, bewußt werdest(S. 21). Fichte hat später genau dieselbe Auffassung vertre- ten.) Er benutzt dabei als Vergleich die Handlung des Säens:Du säest ohne Zweifel nicht bloß um zu säen, sondern damit dein Same aufgehe und Früchte trage. Das letztere, die künftige Ernte, ist nicht mehr deine Handlung, sondern der Zweck deiner Handlung, und du wirst ohne Zweifel einsehen, daß dies nicht einerlei Sei, sondern zweierlei. Den Willen, dem Pflichtgebot zu gehorchen, vorausgesetzt, führe ich aus, Was mir mein Zweck vorschreibt.Fassest Du den Vorsatz, diesen Forderungen allen zu entsprechen, so mußt du auch an- nehmen, daß nichts der Ausführung dieses Vorsatzes im

¹) Vgl. auch Fichtes erste Einleitung in die Wissenschafts- lehre, I, 427

2) Vgl. Aus einem Privatschreiben, V, 388 oder 387:Jener Ort des religiösen Glaubens nun.. jenes Etwas im System des notwendigen Denkens, an welches der religiöse Glaube sich an schließt und daraus hervorgeht, ist nach meiner Philosophie der notwendige Zweck des Menschen bei seinem Gehorsam gegen das Pflichtgebot. Ubereinstimmungen in den Verteidigungsschriften mit Schmidts Nachricht werden später in einem zweiten Falle noch deutlicher gezeigt werden.