II.
Unmöglichkeit einer Rückdatierung der Hassia auf den 3. August 1815.
Gegenüber Hassia ist auszugehen von dem S. C.-Protokoll vom 10. Mai 1843, auf dessen Interpretation das Hauptgewicht, ja fast das einzige Gewicht zu legen ist: Dasselbe lautet:
Ausserordentlicher Convent. 10. Mai 1843. Präsid. Corps: Hassia.
Anwesend von Seiten der
Hassia: Schüler αα, Wagner X✕α. Teutonia: Dosch xX, Siebert Xαα. Markomannia: Jung Xα, Bingmann. Starkenburgia: v. Herff, Neuenhagen. Rhenania: Mayer, v. Koffler.
1) Hassia zeigt ihre Auflösung an und hat ihre Constitution
ad acta gelegt.
2) Die Markomannia hat den Namen„Hassia“ angenommen.
3) Die Chargierten der Hassia sind:
Jung X, Schüler α, Sunckel ααα, v. Helmolt FM. 4. 5 Der Sekretär des präsid. Corps. A. Sunckel.
Die einzige natürliche und sinngemässe Auslegung dieses
Protokolls ist folgende: Die(seit dem 9. August 1840 bestehende)


