— 17
Hassia(d. h. die grün-weiss-rote mit grünen Mützen) hat sich an jenem Tage aufgelöst d. h. sie hat aufgehört zu existieren, ein Faktum, welches seinen offiziellen Ausdruck erhält in den Worten: sie hat ihre Constitution ad acta(d. h. zu den S. C. Akten) gelegt. Damit ist ausgesprochen: dieselbe ist von jenem Tage unnötig geworden und besitzt keine Gültigkeit mehr.*)
Dies ist die erste Thatsache, welche an jenem Tage proto- kollarisch constatiert wurde. Nun zur zweiten:„Die Markomannia hat den Namen Hassia angenommen.“ Damit ist klar, was heute existiert, ist nichts anderes als die Markomannia, die nur den anderen Namen Hassia angenommen hat, der Stiftungs- tag der heutigen Hassia ist also der 3 III. 1842, der Stiftungs- tag der Markomannia, wie sie anfangs hiess. Zur Evidenz wird dieser zweite Punkt und unsere oder richtiger gesagt die einzigmögliche Auffassung desselben durch No. 3 des Protokolls bestätigt, wo wir erfahren, dass der seitherige erste Chargierte der Markomannia auch erster Chargierter des zur Hassia umgetauften Corps geblieben ist. Ebenso sind der dritte Chargierte(Sunkel) und der F. M.(v. Helmolt) Mitglieder der Markomannia, betreffs des zweiten(Schüler) dagegen zeigt das Protokoll, dass er der zweite Chargierte der aufgelösten grün- weiss-roten Hassia war. Für diesen Punkt kommt uns ein Protokoll unseres Corps zu Hilfe, wo unter dem 10. Mai folgendes ein- getragen ist: Aus dem S. C.:„Die Hassia hat sich aufgelöst und mit der Markomannia vereinigt, die letztere hat mit Beibehaltung ihrer Farben(schwarz-weiss-rot) den Namen Hassia angenommen; von der Hassia ist bei der Vereinigung mit den Markomannen übergetreten von den Corpsburschen der bisherigen Hassia: Schüler, Wagner, Kattmann, Dressler. Bei der neuen Hassia ist Jung x%, Schüler, Sunkel αα, v. Helmolt F. NI.”) Hier erfahren wir, abgesehen davon, dass wir die allererwünschteste Bestätigung unserer obigen Interpretation des in Frage stehenden S. C. Protokolls finden, dass allerdings 4 C. B. C. B. der früheren
) Cf.§ 19 des Giessener S. C.-Comments, welcher beginnt:„Löst sich ein Corps auf, so muss es Constitution und Comment an den S. C. abliefern
83
sie werden dann ad acta gelegt. **) cf. Chronik unseres Corps p. 56 f.
D


